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"Menschenrechte einzuhalten, darf kein Wettbewerbsnachteil sein"

Dr. Gerd Müller ist seit 2013 Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Foto: Michael Gottschalk/photothek.net)
Dr. Gerd Müller ist seit 2013 Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Foto: Michael Gottschalk/photothek.net)

Mit Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller sprachen wir über die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte, internationale Mindeststandards, freiwillige Vorreiterinitiativen sowie das staatliche Siegel Grüner Knopf.

markenartikel: Kunden, Investoren, Politik, Arbeitnehmer und Zivilgesellschaft erwarten von Unternehmen zunehmend, dass sie Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte in ihrer Lieferkette übernehmen. Im Dezember 2016 wurde der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte veröffentlicht. Dieser verlangt, dass Unternehmen die Auswirkungen ihres wirtschaftlichen Handelns in Bezug auf Menschenrechte ermitteln und Maßnahmen ergreifen, um nachteilige Auswirkungen zu vermeiden. Im Moment wird untersucht, inwiefern deutsche Unternehmen schon jetzt den Prinzipien des Aktionsplans nachkommen. Wie ist Ihr erster Eindruck: Sehen Sie die deutsche Wirtschaft auf dem richtigen Weg?

Gerd Müller: Viele Unternehmen gehen bereits voran und stellen sicher, dass in ihren Lieferketten die Menschenrechte eingehalten werden. So engagiert sich die Hälfte der Textilbranche in unserem Textilbündnis für faire Löhne und Umweltschutz. Das heißt allerdings auch: Die andere Hälfte zieht nicht mit. Internationale Mindeststandards müssen aber in allen Lieferketten gelten, sei es Kaffee, Kakao, Bananen, Metalle oder Textilien. Deshalb sage ich ganz klar: Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Das sollte Konsens in der Wirtschaft sein. Denn letztlich müssen die gleichen Spielregeln für alle Unternehmen gelten.

markenartikel: Wie meinen Sie das konkret?

Müller: Menschenrechte einzuhalten, darf kein Wettbewerbsnachteil sein. Viele Unternehmen plädieren daher für einen verbindlichen Rechtsrahmen. Die Diskussion um die Unternehmensbefragungen und ein mögliches Lieferketten- und Sorgfaltspflichtengesetz bringt sie zum Handeln und hat insofern schon etwas bewirkt. Im Übrigen legt der Koalitionsvertrag eindeutig fest: Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte muss konsequent umgesetzt werden.

Warum er ein Wertschöpfungskettengesetz ins Spiel gebracht hat, wieso man Mindeststandards für alle genauso braucht wie freiwillige Vorreiterinitiativen, die darüber hinausgehen, und inwieweit Firmen überhaupt wirklich alle Partner kontrollieren und Standards gewährleisten können, lesen markenartikel-Abonnenten in Ausgabe 9/2019. Zur Bestellung geht es hier. Mehr zum Inhalt finden Sie hier.



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(vg) 19.09.2019



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vg 19.09.2019