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Online-Vertrieb im Fokus der Kartellbehörden


Die Kartellbehörden haben den Internethandel und insbesondere die elektronischen Marktplätze als Schwerpunktthema entdeckt. Ausgangspunkt auf europäischer Ebene war die Sektoruntersuchung E-Commerce der Europäischen Kommission. Wettbewerbskommissarin Margarete Vestager setzte damit gleich zu Beginn ihrer Amtszeit im Mai 2015 ein Ausrufezeichen.

In Folge dieser Sektoruntersuchung hat die Kommission Bußgelder gegen die Elektronikhersteller Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer sowie insbesondere die Sportartikel- und Bekleidungshersteller Nike und Guess verhängt. Hintergrund waren kartellrechtswidrige Online-Beschränkungen. Daneben führt die Kommission Verfahren gegen die großen Plattformbetreiber wie Amazon. Das Bundeskartellamt verfolgt bereits seit Jahren eine harte Linie gegen alle Beschränkungen des Internethandels, die in der Vergangenheit oftmals als fachhändlerfeindlich kritisiert wurde. Im Fokus der Kartellbehörden stehen zwei Themen: einerseits klassische Beschränkungen von Händlern durch Hersteller im Internet, andererseits die Rolle von Plattformbetreibern, die zugleich Händler sind.

Beschränkungen im Internethandel

Das Bundeskartellamt und einige weitere nationale Kartellbehörden bekämpfen seit vielen Jahren alle denkbaren Beschränkungen des Internethandels. Die Europäische Kommission war dagegen lange Zeit untätig, sah sich aber jüngst veranlasst, gegen die offensichtlichsten Verstöße vorzugehen. Inzwischen sind die meisten dieser Verfahren abgeschlossen.

Für markenartikel hat Petra Linsmeier, Partner im Kartellrecht der Kanzlei Gleiss Lutz, die Erkenntnisse daraus zusammengefasst und gibt einen Überblick über die Entwicklungen. Mehr dazu lesen Sie in makenartikel 9/2019. Zur Bestellung geht es hier. Mehr zum Inhalt finden Sie hier.



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vg 20.09.2019