EU Kids Act
OWM sieht Plattformen beim Jugendschutz in der Verantwortung
Die Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) fordert einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen auf Social Media. In der Debatte über Altersgrenzen für soziale Netzwerke sieht sie vor allem die Plattformbetreiber in der Pflicht. Altersverifikation, Schutzmechanismen und die Aussteuerung von Werbung müssten technisch zuverlässig funktionieren. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene Kids Act sieht unter anderem ein Mindestalter von 15 Jahren für eigenständige Social-Media-Konten und strengere Vorgaben für den Schutz Minderjähriger vor.
Plattformen sollen Altersvorgaben durchsetzen
Aus Sicht der OWM reicht es nicht aus, wenn Plattformen Altersbeschränkungen oder Schutzmechanismen lediglich festlegen. Diese müssten auch nachweislich umgesetzt und überprüfbar sein. Das gelte sowohl für den Zugang zu Plattformen als auch für die Ausspielung von Inhalten und Werbung.
"Entscheidend ist, dass die Plattformen die vorhandenen technischen Möglichkeiten konsequent nutzen und ihre Verantwortung wahrnehmen – bei der Altersverifikation ebenso wie bei Schutzmechanismen und der Aussteuerung von Inhalten und Werbung", sagt Susanne Kunz, Geschäftsführerin der OWM.
Die Forderung der OWM fällt zeitlich mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission für einen EU Kids Act zusammen. Dieser sieht einen stufenweisen Zugang zu sozialen Netzwerken und Video-Sharing-Plattformen vor. Kinder unter 13 Jahren sollen keine eigenen Konten haben. Für 13- und 14-Jährige sind von den Eltern eingerichtete und beaufsichtigte Konten mit eingeschränkten Funktionen vorgesehen. Ab 15 Jahren sollen Minderjährige eigene Konten einrichten können.
Datenschutzgerechte Altersüberprüfung
Eine wichtige Voraussetzung sieht die OWM in verlässlichen Verfahren zur Altersverifikation. Als mögliche technische Infrastruktur verweist die Organisation auf die europäische EUDI-Wallet und deren deutsche Umsetzung d-you, über die künftig unter anderem digitale Altersnachweise ermöglicht werden sollen. Aus Sicht der OWM sollte dabei auf sichere und datensparsame Verfahren gesetzt werden. Entscheidend sei weniger eine bestimmte Technologie als deren zuverlässige Anwendung.
Auch der KIDS Act sieht eine Altersüberprüfung vor. Plattformen sollen das Alter von Nutzer bei der Einrichtung eines Kontos sowie bestehender Konten überprüfen können. Dafür sollen unter anderem ein EU-weites Altersüberprüfungstool oder andere zuverlässige, sichere und datenschutzfreundliche Lösungen eingesetzt werden.
Anforderungen an die Werbeaussteuerung
Die Frage des Jugendschutzes betrifft aus Sicht der OWM auch die Werbung auf sozialen Plattformen. Werbungtreibende legen für Kampagnen fest, welche Zielgruppen erreicht und welche ausgeschlossen werden sollen. Diese Vorgaben müssten von den Plattformen zuverlässig umgesetzt werden.
Wenn eine Kampagne beispielsweise ausschließlich für Personen ab 16 oder 18 Jahren vorgesehen sei, müsse die Plattform sicherstellen, dass entsprechende Werbung nicht an jüngere Nutzer ausgespielt werde. Dafür seien funktionierende Altersverifikation, eine verlässliche Werbeaussteuerung und Transparenz gegenüber den Werbungtreibenden erforderlich.
Der EU-Vorschlag geht dabei über reine Altersgrenzen hinaus. Vorgesehen sind unter anderem sogenannte Safety-by-design-Anforderungen. Dazu gehören altersgerechte Voreinstellungen, Einschränkungen bestimmter aufmerksamkeitsbindender Gestaltungselemente sowie Schutzmechanismen gegen unerwünschte Kontakte. Der Kids Act soll neben sozialen Netzwerken und Video-Plattformen auch weitere digitale Dienste wie Online-Spiele, KI-Chatbots und App-Stores erfassen.
Verantwortung nicht auf Werbungtreibende verlagern
Die OWM argumentiert, dass Werbungtreibende weder das tatsächliche Alter einzelner Nutzer feststellen noch die technischen Auslieferungssysteme der Plattformen kontrollieren können. Die Verantwortung für Altersverifikation, Nutzerklassifizierung und die technische Aussteuerung liege deshalb bei den Plattformen.
Für Werbungtreibende gehe es dabei neben dem Jugendschutz auch um die Verlässlichkeit ihrer Werbeinvestitionen. Zielgruppenvorgaben und Anforderungen an Werbeumfelder müssten eingehalten und für die Kund nachvollziehbar sein.
Der EU Kids Act greift diesen Verantwortungsansatz auf und sieht eine Umkehr der Beweislast für die Online-Sicherheit vor. Anbieter sollen nachweisen müssen, dass ihre Dienste altersgerecht und sicher konzipiert sind. Für sehr große Online-Plattformen sind dafür weitergehende Nachweispflichten vorgesehen.
Safety-by-design wird zum regulatorischen Prinzip
Der europäische Vorschlag sieht neben den Altersvorgaben vier zentrale Bereiche vor: einen schrittweisen Zugang zu sozialen Netzwerken, Safety-by-design, Altersüberprüfung und elterliche Verantwortung sowie eine stärkere Durchsetzung der Vorgaben.
Für Plattformen bedeutet der Ansatz, dass der Schutz von Minderjährigen bereits bei der Gestaltung digitaler Angebote berücksichtigt werden soll. Vorgesehen sind unter anderem sichere Kontoeinstellungen, Möglichkeiten für Eltern zur Kontrolle und Einschränkungen bestimmter Funktionen. Für Minderjährige sollen zudem Empfehlungsalgorithmen sicherer gestaltet werden.
OWM plädiert für europäische Regelungen
Die OWM spricht sich zudem für eine konsequente Anwendung bestehender europäischer Vorgaben wie des Digital Services Act (DSA) aus. Sollten über bestehende Vorgaben hinaus weitere gesetzliche Anforderungen notwendig werden, befürwortet die OWM einen möglichst einheitlichen europäischen Ansatz. Unterschiedliche nationale Altersgrenzen, technische Anforderungen und Nachweispflichten könnten insbesondere für international tätige Unternehmen zusätzlichen Aufwand verursachen.
Der Kids Act soll genau einen solchen EU-weiten Rahmen schaffen. Der Vorschlag wurde am 17. September 2026 von der Europäischen Kommission vorgelegt und wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur weiteren Beratung und zum Gesetzgebungsverfahren vorgelegt.
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