Möbelhändler
EU-Kommission prüft Übernahme von Porta durch XXXLutz
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung der geplanten Übernahme des deutschen Möbelhändlers Porta durch den österreichischen Möbelkonzern XXXLutz eingeleitet. Die Behörde befürchtet, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb im Möbelhandel und bei der Beschaffung in mehreren Mitgliedstaaten erheblich beeinträchtigen könnte.
Wettbewerb im Discount-Segment im Fokus
XXXLutz und Porta zählen zu den größten Möbelhändlern in Deutschland, Tschechien und der Slowakei. Durch die geplante Übernahme würden mehr als 140 Porta-Märkte, die unter den Marken Porta, Boss und Asko firmieren, mit dem europaweiten Netz von XXXLutz zusammengeführt. Dieses umfasst mehr als 1.800 Geschäfte, die unter anderem unter den Marken XXXLutz, Home24, Mömax, Roller, Poco und Möbelix auftreten.
Auch bei der Beschaffung bestehen Verbindungen: Die zum XXXLutz-Konzern gehörenden Handelsunternehmen beziehen ihre Möbel gemeinsam über den Einkaufsverband GIGA International.
Besonders kritisch bewertet die Kommission die Marktposition der beiden Unternehmen in Deutschland, vor allem im Discount-Segment. Durch den Zusammenschluss könnte der Wettbewerbsdruck zwischen XXXLutz und Porta entfallen. Nach Einschätzung der Behörde könnte dies zu höheren Preisen und einer geringeren Auswahl für die Kundschaft führen.
Entscheidung bis Februar 2027 erwartet
Die geplante Übernahme war Anfang 2025 bekannt geworden und wurde von XXXLutz am 7. September 2026 bei der EU-Kommission zur Genehmigung angemeldet. Für die eingehende Prüfung hat die Behörde 90 Arbeitstage Zeit. Eine Entscheidung muss spätestens am 25. Februar 2027 fallen.
Unabhängig davon untersucht die Kommission, ob XXXLutz und Porta gegen das sogenannte Durchführungsverbot verstoßen haben. Dabei geht es um die Frage, ob die Unternehmen bereits vor der förmlichen Anmeldung Maßnahmen ergriffen haben, die zu einer Änderung der Kontrolle über Porta beitragen.
Die EU-Kommission prüft Zusammenschlüsse, die bestimmte Umsatzschwellen überschreiten. Sie kann Vorhaben untersagen, wenn diese den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem wesentlichen Teil davon erheblich behindern würden.
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