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Gesundheitspolitik

Zuckersteuer: Was auf Getränkemarken zukommt

Quelle: Jason Goodman/Unsplash

Das Bundeskabinett hat einen Regelungsvorschlag zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer beschlossen. Die Formulierungshilfe soll den Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag als Grundlage für das weitere Gesetzgebungsverfahren dienen. Die Steuer ist Teil der Koalitionsvereinbarung und soll nach einem Beschluss des Bundestags zum 1. Juli 2027 in Kraft treten.

Für Getränkehersteller könnte die Regelung sowohl die Produktrezepturen als auch die Preisgestaltung beeinflussen. Besteuert werden sollen Getränke mit einem Gesamtzuckergehalt von mindestens fünf Gramm je 100 Milliliter. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem Zuckergehalt.

Zwei Steuerstufen nach Zuckergehalt

Der Entwurf sieht zwei Steuersätze vor: Für Getränke mit mindestens fünf, aber weniger als acht Gramm Zucker je 100 Milliliter sollen 26 Cent je Liter anfallen. Bei einem Zuckergehalt von mindestens acht Gramm sind 32 Cent je Liter vorgesehen.

Die Steuer soll unter anderem Limonaden, gesüßte Fruchtschorlen, Eistees, Energydrinks, Fruchtnektare sowie zuckerhaltige Sirupe und Getränkekonzentrate erfassen. Ausgenommen sind unter anderem reine Frucht- und Gemüsesäfte, ungesüßte Schorlen, Getränke mit Süßungsmitteln sowie Milch-, Hafer- und Reisdrinks. Auch alkoholhaltige Getränke und bestimmte alkoholfreie Alternativen wie alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein sollen nicht besteuert werden.

Steuerschuldner sollen die Hersteller beziehungsweise der Großhandel sein. Für kleine, unabhängige Hersteller mit einer jährlichen Produktionsmenge von bis zu 70.000 Litern sind Ausnahmen vorgesehen. Eine zusätzliche Befreiung für Betriebe mit einer Produktionsmenge von bis zu einer Million Litern steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Anreiz für veränderte Rezepturen

Die Bundesregierung begründet die geplante Steuer mit gesundheitspolitischen Zielen und der Stabilisierung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Übermäßiger Zuckerkonsum erhöhe unter anderem das Risiko für Adipositas, Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Karies. Die jährlichen Kosten für das Gesundheitssystem, die auf den erhöhten Konsum gezuckerter Getränke zurückgeführt werden, beziffert die Bundesregierung auf rund 2,1 Milliarden Euro.

Neben den erwarteten Steuereinnahmen soll die Abgabe langfristig dazu beitragen, die durch hohen Zuckerkonsum verursachten Gesundheitskosten zu senken. Die Bundesregierung rechnet mit Mehreinnahmen von 690 Millionen Euro im Jahr 2027 und 925 Millionen Euro im Jahr 2028.

Für Markenhersteller stellt sich damit die Frage, wie sie auf die neuen Rahmenbedingungen reagieren. Eine Anpassung des Zuckergehalts könnte die Steuerbelastung reduzieren, würde aber gegebenenfalls Änderungen an Rezeptur, Geschmack und Produktpositionierung erfordern. Auch mögliche Auswirkungen auf Verkaufspreise und die Wahrnehmung der Produkte dürften bei der strategischen Planung eine Rolle spielen.

Ob und in welcher Form die Zuckergetränkesteuer kommt, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren im Bundestag ab.

 

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vg 14.10.2026

 

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