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Plagiate: Markenverband begrüßt Vorgehen gegen Plattformen

Im Kampf gegen Produktpiraterie will Frankreich künftig die Online-Handelsplattformen stärker in die Pflicht nehmen. Das französische Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums soll um einen Zusatz ergänzt werden, der die Betreiber von Online-Handelsplattformen zu besonderer Sorgfalt verpflichtet. Proaktiv sollen die Online-Marktplätze Verbraucher und Markenrechtsinhaber vor Werbung, Vertrieb und Verkauf von Plagiaten schützen. Die Ergänzung könnte ab Januar 2018 in Kraft treten.

Online-Plattformen europaweit in Verantwortung nehmen

"Mit der klaren Reaktion auf den dramatisch zunehmenden Online-Handel gefälschter Produkte erweist sich Frankreich als Vorreiter beim Verbraucher- und Markenschutz", sagt Dr. Alexander Dröge, Leiter Recht und Verbraucherpolitik beim Markenverband e.V. "Die deutschen und europäischen Gesetzgeber müssen jetzt Rückgrat zeigen und die Profiteure von Produkt- und Markenpiraterie im Internet, hier vor allem Verkaufsplattformen, mit in die Pflicht nehmen. Nur so lassen sich europaweit die Vertriebswege der Produkt- und Markenpiraten austrocknen. Die Rechteinhaber und der Zoll ergreifen bereits sämtliche ihnen mögliche Maßnahmen, um einen effektiven Schutz für die Verbraucher zu gewährleisten – jetzt ist es an der Zeit, dass auch die Verkaufsplattformen als Partner im Kampf gegen Online-Piraterie eingebunden werden."

Dem kriminellen Handwerk der Produkt- und Markenpiraten lasse sich nur durch Austrocknen der Vertriebswege der Boden entziehen. Indem sich sowohl der deutsche als auch der europäische Gesetzgeber dem französischen Vorstoß anschließen, würden sie ein eindeutiges Zeichen für Verbraucherschutz und gegen die Internet-Profiteure von Produkt- und Markenpiraterie setzen, so der Markenverband.


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vg 04.05.2016