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Bürger beanstanden Online-Werbung immer häufiger

Die Beschwerden bezüglich der Inhalte von Internetwerbung sind in den vergangen sechs Monaten stark anstiegen: Der Deutsche Werberat zählte 57 Beanstandungen gegenüber 37 im Vorjahreszeitraum (+54 %). Fast ein Viertel der vom Gremium zu beurteilenden Werbemaßnahmen stammte damit aus dem Bereich Online-Werbung – danach folgen TV-Spots und Plakatwerbung.

Trotz des starken Anstiegs der Kritik an Internetwerbung lag ihre Beanstandungsquote mit 32 Prozent ungefähr gleichauf mit dem Wert über alle Werbemittel hinweg (27 %). Beanstandet wurden u. a. Internetseiten von Unternehmen, Firmenkanäle in sozialen Netzwerken, Display- und Videowerbung in fremden Online-Diensten sowie Mobile-Werbung.

Unternehmen setzen Kritik des Werberats um

Insgesamt hatte der Werberat in den ersten sechs Monaten dieses Jahres über 241 kritisierte Werbemaßnahmen zu entscheiden (1. Halbjahr 2016: 223 Fälle). In 66 Fällen schloss sich das Gremium der Bürgerkritik an. 55 Werbemaßnahmen wurden nach der Intervention des Werberats eingestellt und sechs entsprechend der Kritik abgeändert. Nur in fünf Fällen musste der Werberat öffentlich auf die mangelnde Einsicht der Unternehmen aufmerksam machen und eine Rüge aussprechen. Die Durchsetzungsquote stieg damit auf 92 Prozent.

Diskriminierung als häufigster Beschwerdegrund

Die meisten Beschwerden wurden aufgrund des Vorwurfs der Herabwürdigung oder Diskriminierung von Personen, meist Frauen, eingereicht. Sie machten im Berichtszeitraum mit 150 Fällen rund 60 Prozent der von Kritik betroffenen Werbung aus. Nach Angaben des Werberats hat sich hierbei der Trend des vergangenen Jahres verfestigt, wonach ihn zu diesem Thema besonders viele Beschwerden erreichen, wobei die Beschwerdeführer laut dem Gremium nur ihre eigenen Maßstäbe gelten lassen wollen. In 67 Prozent dieser Fälle lag kein Verstoß gegen die Verhaltensregeln des Werberats vor.

Weitere Beschwerdegründe waren Verstöße gegen ethische Mindestanforderungen (24 Fälle), Diskriminierung von Personengruppen (22 Fälle) oder Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen (zehn Fälle). Die übrigen Inhalte der Werbekritik blieben im einstelligen Bereich.



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mak 15.08.2017