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Kartellamt verhängt 2017 rund 60 Mio. Euro Bußgeld

Das Bundeskartellamt hat in diesem Jahr rund 60 Millionen Euro Bußgeld gegen insgesamt 16 Unternehmen und elf natürliche Personen verhängt. Abgeschlossen wurden u.a. die Ermittlungen gegen Hersteller von Industriebatterien, Hafenschlepper und Automobilzulieferer. Die Behörde haben 37 sogenannte Bonusanträge und zahlreiche weitere Hinweise auf eventuelle Kartellverstöße erreicht. Elf Durchsuchungsaktionen bei insgesamt 60 Unternehmen wurden 2017 durchgeführt, teilten die Kartellwächter aus Bonn mit.

Ein besonderes Augenmerk gelte der nach wie vor weit verbreiteten Praxis von Herstellerunternehmen, Einfluss auf die Preissetzung der Händler ihrer Produkte zu nehmen, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. So habe man Hinweise veröffentlicht, um Lebensmittelherstellern und -einzelhandel deutlich zu machen, welche Maßnahmen im Rahmen der Verhandlungen erlaubt sind und welche hingegen verboten sind. Bußgelder wegen Verstößen gegen das Verbot der vertikalen Preisbindung wurden sowohl gegen Möbelhersteller als auch gegen Unternehmen aus der Textilbranche verhängt.

"Zahlreiche Beschwerden von Händlern erreichen uns auch im Zusammenhang mit dem Thema Online-Handel", sagt Mundt. "Hersteller versuchen oftmals die Handlungsfreiheit ihrer Händler einzuschränken. Wir halten es für wichtig, in diesem Bereich mehr Klarheit zu schaffen. Wir müssen verhindern, dass sich im Internet die Umsätze ausschließlich in Richtung der herstellereigenen Shops sowie der großen Player und Plattformen verschieben. Kleine Händler müssen daher im Netz auffindbar bleiben, damit sie eine Chance im Wettbewerb gegen die Großen haben. Nur so erhalten wir die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher."

Rund 1.300 Fusionsanmeldungen geprüft

Das Bundeskartellamt hat rund 1.300 angemeldete Vorhaben geprüft. Davon wurden zehn Zusammenschlüsse in der sogenannten zweiten Phase vertieft geprüft. Der Zusammenschluss zwischen CTS Eventim und Four Artists wurde untersagt. In vier Hauptprüfverfahren haben die Beteiligten ihr Vorhaben selbst zurückgezogen. Zwei Fälle wurden ohne Auflagen freigegeben, in drei Fällen läuft das Verfahren noch.

Internetwirtschaft im Fokus

Zunehmende Bedeutung hat die Digitalwirtschaft für das Bundeskartellamt. Die Behörde führt u.a. ein Verfahren gegen Facebook wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

"Facebook ist ein sehr wichtiges Verfahren, weil wir uns das erste Mal grundsätzlich mit dem Zusammenhang zwischen Gratis-Diensten im Netz, persönlichen Daten und Marktmacht auseinandersetzen", erklärt Mundt.


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vg 21.12.2017