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Werberat: Zahl der Beschwerdefälle steigt weiter

Der Deutsche Werberat hat heute seine Halbjahreszahlen für 2018 veröffentlicht. Danach ist die Zahl der Beschwerdefälle erneut leicht angestiegen. Die Durchsetzungsquote des Werberats liegt mit 92 Prozent weiter auf einem konstant hohen Niveau. Insgesamt erreichten die Selbstkontrolleinrichtung der Werbewirtschaft in den sechs Monaten Beschwerden zu 394 Werbemaßnahmen. Das entspricht einem Plus von fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Dabei ging es in 161 Fällen um Beschwerden, die nicht in den Kompetenzbereich des Werberats fielen, etwa weil Verstöße gegen gesetzliche Werbeverbote geltend gemacht wurden oder sich die Kritik nicht gegen Wirtschaftswerbung richtete.

Der Deutsche Werberat entschied über 233 einzelne Werbesujets, von denen 173 Fälle nicht zu beanstanden waren. In 60 Fällen folgte der Werberat dem Protest aus der Bevölkerung, weil ein Verstoß gegen die anerkannten Verhaltensregeln des Werberats vorlag. Davon konnte das Gremium in 55 Fällen einen Stopp oder eine Änderung der Werbung erreichen. Die Durchsetzungsquote war mit 92 Prozent also erneut sehr hoch. Nur in fünf Fällen musste der Werberat die Medien mit Hilfe des Sanktionsinstruments der Öffentlichen Rüge auf mangelnde Einsicht werbender Unternehmen aufmerksam machen, weil diese ihre Werbung trotz einer Beanstandung durch das Gremium zunächst nicht zurückziehen wollten.

Wie in den vergangenen Jahren war auch im ersten Halbjahr 2018 Diskriminierung aufgrund des Geschlechts mit insgesamt 137 Fällen der Hauptbeschwerdegrund. Die Beanstandungsquote lag bei knapp einem Drittel. Zugenommen haben Beschwerden in der Rubrik „Ethik und Moral“, in der ein breites Spektrum an Beschwerdeinhalten zusammengefasst ist (31 Fälle).

Ein Rückgang war bei Beschwerden zu verzeichnen, die eine Diskriminierung von Personengruppen zum Thema hatten (15 Fälle gegenüber 22 in 2017). Beschwerdefälle zu potentiell angsteinflößender oder in unpassender Art an Kinder und Jugendliche adressierte Werbung (zusammengefasst unter Entwicklungsbeeinträchtigung Kinder und Jugendliche) blieben nahezu konstant (11 Fälle). Andere Beschwerdegründe lagen im einstelligen Bereich.




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tor 14.08.2018