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Markenrechtsmodernisierungsgesetz: Neue Marken hat das Land

Sie versprechen biologische Herstellung, faire Produktionsbedingungen oder besonders hohe Sicherheitsstandards: Prüfzeichen genießen bei Verbrauchern großes Vertrauen. Ob im Supermarkt, im Baumarkt oder im Elektronikhandel – viele Konsumenten machen ihre Kaufentscheidung auch davon abhängig, ob sie das Siegel ihres Vertrauens auf einer bestimmten Ware finden oder nicht. Was viele Bürger aber nicht wissen: Als Marken hatten solche Prüfzeichen in Deutschland in der Vergangenheit einen schwachen Stand und waren bis dato nur sehr bedingt schutzfähig.

Gütezeichen als neue Markenkategorie

Seit dem 14. Januar ist das anders. Das Markenrechtsmodernisierungsgesetz weist Gütezeichen auch hierzulande eine neue Markenkategorie mit eigenen, spezifischen Schutzbedingungen zu: die sogenannten Gewährleistungsmarken. Das neue Gesetz geht auf die europäische Markenrechtsrichtlinie zurück, die bereits seit 2016 gilt. Sie soll die Rechte von Markeninhabern stärken und die Regelungen in der EU harmonisieren.

Nach intensiven Vorarbeiten durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit fachlicher Unterstützung des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) ist die Richtlinie nun in deutsches Recht umgesetzt worden. Unternehmen, Organisationen und Bürgern eröffnen sich weitere Möglichkeiten: Marken müssen fortan nicht mehr grafisch darstellbar sein, was neue Markenformen ermöglicht. Es gibt aber auch zusätzliche Schutzhindernisse. Und das bisherige Widerspruchsverfahren ändert sich.

Was sich konkret für Marken ändert, lesen markenartikel-Abonnenten im vollständigen Gastbeitrag Barbara Preißner, Leiterin der Hauptabteilung Marken und Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), in Ausgabe 1-2/2019, die auch als App gelesen werden kann. Weitere Informationen zum Inhalt finden Sie hier.



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vg 07.02.2019