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Trotz Frauenquote keine Gleichstellung bei Führungspositionen

Der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen ist gestiegen. Das ist der Geschlechterquote zu verdanken. Um breiter zu wirken, müsste sie allerdings für viel mehr Unternehmen gelten als die lediglich 107, die derzeit unter das Gesetz fallen. Denn die Ausstrahlung auf andere Firmen hält sich bislang in Grenzen, zeigt eine Studie des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung.

"Die Mehrzahl der Unternehmen, die die Quote bereits erfüllen müssen, stellt nur so viele weibliche Aufsichtsratsmitglieder, wie unbedingt erforderlich", erklärt Studienautorin Marion Weckes vom I.M.U. Eine Wirkung auf den Frauenanteil in den Vorständen sei zwar vorhanden, eine darüber hinaus gehende Strahlkraft, zum Beispiel auf Unternehmen, die von der Quote nicht direkt erfasst werden, entfalte das Gesetz aber nicht.

Die Frauenquote für Aufsichtsräte greift

Insgesamt lag der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 160 Unternehmen aus den Börsenindizes Dax, MDax und SDax im Jahr 2018 bei 30,4 Prozent – und damit höher als im Jahr zuvor (28 Prozent). 2005 waren es lediglich 10,2 Prozent. Einen Beitrag dazu hat die sogenannte Geschlechterquote geleistet, die seit 2016 gilt: Seitdem müssen 30 Prozent der Aufsichtsratsmandate von Frauen übernommen werden, allerdings nicht in allen Kapitalgesellschaften, sondern nur in jenen, die börsennotiert und zugleich paritätisch mitbestimmt sind. Das betrifft aktuell 107 Unternehmen, in deren Aufsichtsräten der Frauenanteil im Durchschnitt 33,2 Prozent beträgt.

Von diesen 107 Firmen bleiben 22 noch unter der 30-Prozent-Quote. Bei einem Teil von ihnen haben noch keine Neu- oder Nachwahlen des Kontrollgremiums stattgefunden, sie müssen also demnächst nachziehen. Einige Unternehmen, bei denen schon gewählt wurde, haben von den Auf- und Abrundungsregelungen auf ganze Personen Gebrauch gemacht. 85 Unternehmen weisen einen Frauenanteil entsprechend der Mindestquote auf. Aber gerade einmal 38 der 107 Unternehmen haben einen höheren Frauenanteil als gesetzlich erforderlich. In einem der 107 Unternehmen sitzen gleich viele Frauen wie Männer im Gremium. Ebenfalls in einem Unternehmen gibt es mehr weibliche als männliche Aufsichtsratsmitglieder.

Geschlechterquote wirkt kaum über 107 Unternehmen hinaus

In den Vorständen der quotengebundenen Unternehmen sind Frauen weiterhin wenig vertreten: Zu Beginn des Jahres 2019 waren 43 Vorstandsposten (9 Prozent) mit Frauen besetzt. In sieben Unternehmen waren zwei Frauen im Vorstand. In zwei Unternehmen gab es weibliche Vorstandsvorsitzende. Da die Verträge von Vorständen in der Regel mehrjährige Laufzeiten haben, war nicht zu erwarten, dass innerhalb kurzer Zeit viel mehr Frauen in den Vorstand einziehen. Gleichwohl hätten die Unternehmen bereits weit vor der gesetzlichen Verpflichtung Maßnahmen ergreifen müssen, um mehr Frauen für Vorstandsposten zu qualifizieren, so Weckes.

Weckes plädiert dafür, dass der Geltungsbereich des Gesetzes auf alle großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuchs (ab 250 Beschäftigte) ausgedehnt wird, unabhängig davon, ob eine Kapitalmarktorientierung vorliegt. Damit würde erreicht, so Weckes, dass nicht nur paritätisch mitbestimmte börsennotierte Aktiengesellschaften, sondern auch GmbHs mit gesetzlich vorgeschriebenem Aufsichtsrat verpflichtet wären, ihren Beitrag zur Geschlechtergleichstellung zu leisten. Insgesamt würde die Quote dann in zirka 2.250 Unternehmen gelten. Geschlechtergerechtigkeit sei schließlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht an der Mitbestimmung im Aufsichtsrat festgemacht werden kann, argumentiert die Ökonomin.


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vg 12.03.2019