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EU: Zwei Drittel der Internethändler verstoßen gegen Verbraucherschutzrechte

Zwei Drittel von 500 überprüften, kommerziellen Websites verstoßen gegen grundlegende EU-Verbraucherschutzrechte und Informieren die Verbraucher bei Internet-Käufen nicht richtig über ihre Rechte. Das geht aus einem von der EU-Kommission veröffentlichten Screening ('Sweeps') von Websites hervor, über die Kleidung, Schuhe, Haushaltsgüter und elektrische Geräte verkauft werden. Das Screening wurde von Verbraucherschutzbehörden aus 27 Ländern durchgeführt.

Unvollständige Angaben zu Widerrufsrecht und Preisen, Verstöße gegen Geoblocking etc.

  • Über ein Viertel der überprüften Websites informierte die Verbraucher nicht darüber, wie sie ihr Widerrufsrecht ausüben können. Auf fast der Hälfte der überprüften Websites fanden sich keine genauen Informationen zur 14-tägigen Rücksendefrist, die ab dem Tag beginnt, an dem der Verbraucher den Anbieter über den Widerruf informiert.
  • Über ein Fünftel der überprüften Websites enthielt zunächst unvollständige Preisangaben, da Liefer-, Versand- oder mögliche Zusatzkosten nicht eingerechnet waren oder Hinweise auf mögliche Zusatzkosten fehlten.
  • Auf über ein Drittel der überprüften Websites fehlte der Hinweis auf die mindestens zweijährige gesetzliche Garantie auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung fehlerhafter Waren, die auch dann gilt, wenn der Fehler erst nach dem Zeitpunkt der Lieferung festgestellt wird.
  • Obwohl Anbieter durch das EU-Recht verpflichtet sind, die Plattform zur Online-Streitbeilegung gut sichtbar auf ihrer Website zu verlinken, um die Verbraucher über ihre Möglichkeiten im Streitfall zu informieren, enthielten fast 45 Prozent der Websites keinen entsprechenden Link.
  • Ein Fünftel der überprüften Websites verstieß gegen die Geoblocking-Verordnung und insbesondere gegen das Prinzip 'Einkaufen wie ein Einheimischer', nach dem Verbraucher auch in Onlineshops einkaufen können, die nicht an ihren Wohnsitzstaat liefern, sofern sie eine Adresse in einem Land angeben können, das der Anbieter beliefert.

Unregelmäßigkeiten werden geprüft und Anbieter zur Berichtigung aufgefordert

In einem nächsten Schritt sollen nun die nationalen Behörden eingehend die festgestellten Unregelmäßigkeiten prüfen und die Anbieter anschließend auffordern, ihre Websites zu berichtigen.





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vg 04.02.2020