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Coronavirus: Jeder zweite Berufstätige arbeitet mittlerweile im Homeoffice

Viele Arbeitgeber haben auf die Corona-Pandemie reagiert und setzen verstärkt auf ortsunabhängiges Arbeiten. Bei jedem dritten Berufstätigen (33 Prozent) wurde erstmals Homeoffice eingeführt, bei 43 Prozent wurden bestehende Homeoffice-Regelungen durch den Arbeitgeber ausgeweitet. Bei 45 Prozent der Berufstätigen ersetzen Telefon- und Webkonferenzen die bisherigen Treffen mit persönlicher Anwesenheit.

Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Zwischen dem 11. und 15. März 2020 wurden dabei 1.002 Personen ab 16 Jahren telefonisch befragt, darunter 522 Berufstätige,. Von den berufstätigen Befragten arbeitet mittlerweile jeder Zweite (49 Prozent) im Homeoffice. Für einige ist das völlig neu: 18 Prozent durften zuvor gar nicht im Homeoffice arbeiten und machen das jetzt zeitweise (15 Prozent) oder ganz (3 Prozent). Weitere 31 Prozent konnten bereits vorher im Homeoffice arbeiten und tun das jetzt häufiger (17 Prozent) oder ganz (14 Prozent). Dagegen geben 41 Prozent an, ihre Tätigkeit sei grundsätzlich nicht für Homeoffice geeignet.

Corona-Krise: Arbeitgeber setzen auf Hygienemaßnahmen und Informationen

Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betreffen Hygieneregeln und Informationspolitik. Klassische Umgangsformen sind tabu: 96 Prozent der Berufstätigen sagen, ihr Arbeitgeber habe Begrüßungen per Handschlag verboten. 88 Prozent wurden über persönliche Hygienemaßnahmen wie etwa regelmäßiges und häufigeres Händewaschen informiert. 29 Prozent berichten von einem speziellen Informationsangebot zur Corona-Pandemie, etwa im Intranet oder am Schwarzen Brett. Bei 22 Prozent gibt es zusätzliche Desinfektionsmittel auf Toiletten und am Eingang.

Für einige Berufstätige ist die Corona-Pandemie mit erheblichen Einschnitten im gewohnten Arbeitsalltag verbunden, wie ein komplettes Empfangsverbot jeglicher Gäste am Unternehmensstandort (19 Prozent), der Absage eigener Veranstaltungen mit externen Gästen (14 Prozent), der Absage von Teilnahmen an externen Veranstaltungen wie Messen und Kongressen (11 Prozent), der Einschränkung von Dienstreisen (10 Prozent) oder einem grundsätzlichen Verbot von Dienstreisen (8 Prozent).

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vg 18.03.2020