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Wettbewerbszentrale geht gegen irreführende Corona-Werbung vor

Werbung mit Corona-Bezug ist oftmals irreführend. So sind bei der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg seit Mitte Februar 2020 insgesamt 159 Anfragen und Beschwerden zu unlauterem Wettbewerb im Zusammenhang mit Corona eingegangen. 51 Abmahnungen und 16 formlose Hinweise hat die Selbstkontrollinstitution zwischenzeitlich ausgesprochen, außerdem hat sie vier einstweilige Verfügungen erwirkt und eine Unterlassungsklage bei Gericht eingereicht.

Die meisten Fälle betreffen demnach Werbemaßnahmen in den Bereichen Gesundheit und Lebensmittel, mit denen den Verbrauchern direkt oder auch subtil Schutz vor Corona-Viren suggeriert wird. Sowohl nach dem allgemeinen Irreführungsverbot als auch nach Regelungen wie dem Lebensmittel- und im Heilmittelwerberecht ist es allerdings unzulässig, mit Eigenschaften oder Wirkungen eines Produkts zu werben, über die es tatsächlich nicht verfügt.

"In den uns vorliegenden Beschwerdefällen werden teilweise Aussagen über Produkte getroffen, die den Verbraucher in vermeintlicher Sicherheit wiegen. Das ist nicht nur riskant für Verbraucher, sondern auch eine echte Wettbewerbsverzerrung zu Lasten derjenigen Unternehmen, die sich an die Spielregeln im Wettbewerb halten", meint Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale.

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vg 26.05.2020