ANZEIGE

Verwertungsgesellschaften: Deutsches Patent- und Markenamt sieht sich bestätigt

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist als Aufsichtsbehörde berechtigt, Tarife von Verwertungsgesellschaften umfassend zu prüfen, hat das Bundesverwaltungsgericht am 17, Juni 2020 entschieden. Das oberste Verwaltungsgericht stellte zudem fest, dass Verwertungsgesellschaften verpflichtet sind, den Umfang der von ihnen wahrgenommenen Rechte vor Aufstellung eines Tarifs hinreichend zu ermitteln.

„Ich freue mich, dass das Bundesverwaltungsgericht die Rechtsauffassung des Deutschen Patent- und Markenamts im Wesentlichen bestätigt hat“, sagt DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer. „Dass in dieser wichtigen Frage der Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften nun Rechtssicherheit besteht, ist für unsere Tätigkeit von großer Bedeutung.“

Dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht waren Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorausgegangen. Das Verwaltungsgericht München hatte die Kompetenz des DPMA im Bereich der Tarifprüfung im Jahr 2016 auf eine Evidenzkontrolle beschränkt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab der Berufung des DPMA im Jahr 2019 im Wesentlichen statt und nahm eine Befugnis des DPMA zur eingehenden Prüfung von Tarifen an. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidung nun im Ergebnis bestätigt.

Verwertungsgesellschaften wie etwa die GEMA für musikalische Werke oder die VG Wort für Sprachwerke sind privatrechtliche Vereinigungen, denen Urheberinnen und Urheber Rechte zur gemeinsamen Wahrnehmung übertragen. Sie erteilen Lizenzen für die von ihnen wahrgenommenen Rechte, überwachen deren Nutzung und ziehen Vergütungen ein, um diese anschließend an die Urheberinnen und Urheber auszuschütten. Die Höhe der Vergütungen richtet sich nach Tarifen, die die Verwertungsgesellschaften festsetzen und anhand derer Nutzer erkennen können, welcher Betrag für welche Nutzung zu entrichten ist.

In Deutschland besitzen 13 Verwertungsgesellschaften die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb. Sie werden treuhänderisch tätig, verfügen regelmäßig über eine tatsächliche Monopolstellung und unterliegen daher der staatlichen Aufsicht durch das DPMA, wie die Aufsichtsbehörde mitteilt.


Hier finden Sie weitere Meldungen zum Thema Urheberrecht:

  1. Werberat: Beschwerdezahlen haben 2019 erneut zugenommen
  2. Markenverband fordert EU-weite Verpflichtung der Plattformen zum Herausfiltern von Fälschungen
  3. Urheberrechtsschutz: Mode als geistige Schöpfung
  4. Schutzrechtsintensive Branchen tragen fast die Hälfte zum deutschen BIP bei
  5. Geoblocking: Mehr als die Hälfte der Deutschen kennen die neuen Regeln
  6. Geschmack kann keinen Urheberrechtsschutz genießen
  7. DSGVO: Rechtehürden bei Sport-Events meistern
  8. Preis der Deutschen Marktforschung verliehen
  9. Produktpiraterie: China ist Hauptherkunftsland für Fälschungen
  10. Produktpiraterie: EUIPO verdoppelt IPC3-Finanzausstattung
  11. Geistiges Eigentum: Jüngere kaufen häufiger Fälschungen
  12. Studie: Geistiges Eigentum stärkt die europäische Wirtschaft
  13. Störerhaftung: Geschäfte haften nicht für WiFi
  14. Wegfall der WLAN-Störerhaftung stößt auf Zustimmung
  15. VZB diskutiert über internationales Verlagsgeschäft




zurück

tor 19.06.2020