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EU-Kommission moniert "ökologische Schönfärberei" von immer mehr Unternehmen

Die EU-Kommission hat gemeinsam mit nationalen Verbraucherschutzbehörden die Internet-Auftritte von Unternehmen nach ökologischer Schönfärberei („Greenwashing“) durchforstet. In 42 Prozent der untersuchten Fälle waren die umweltbezogenen Angaben demnach übertrieben, falsch oder irreführend. In mehr als der Hälfte der Fälle stellte das Unternehmen den Verbrauchern keine ausreichenden Informationen zur Verfügung, um die Richtigkeit dieser Angaben beurteilen zu können. Untersucht wurden die Websites von Unternehmen aus verschiedenen Branchen wie Bekleidung, Kosmetika oder Haushaltsgeräte, so Ergebnisse der jährlichen Untersuchung von Websites („Sweep“) auf Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht.

EU-Justizkommissar Didier Reynders erklärte hierzu: „Immer mehr Menschen wollen ein umweltgerechtes Leben führen, und ich begrüße Unternehmen, die sich um die Herstellung umweltfreundlicher Produkte oder Dienstleistungen bemühen. Allerdings gibt es dort auch skrupellose Anbieter, die mit vagen, falschen oder übertriebenen Angaben die Verbraucher täuschen. Die Kommission wird die Verbraucher beim Übergang zu einer umweltschonenderen Wirtschaft unterstützen und entschlossen gegen ökologischen Etikettenschwindel vorgehen. Genau darum geht es in der neuen Verbraucheragenda, die wir im vergangenen Herbst angenommen haben.“

Bei ihrer Durchforstung der Online-Auftritte prüften die Kommission und die Verbraucherbehörden 344 "augenscheinlich zweifelhafte umweltbezogene Angaben" genauer und stellten fest:

- In mehr als der Hälfte der Fälle stellte das Unternehmen den Verbrauchern keine ausreichenden Informationen zur Verfügung, um die Richtigkeit der Angaben beurteilen zu können.

- In 37 Prozent der Fälle wurden vage und allgemeine Angaben gemacht wie „bewusst“, „umweltfreundlich“ und „nachhaltig“, die darauf abzielten, den Verbrauchern den unbegründeten Eindruck zu vermitteln, dass ein Produkt keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt habe.

- Darüber hinaus hatten die Unternehmen in 59 Prozent der Fälle keine leicht zugänglichen Belege für ihre Behauptungen erbracht.

Bei ihrer Gesamtbewertung und unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren hatten die Behörden in 42 Prozent der Fälle Grund zu der Annahme, dass die Behauptungen falsch oder irreführend sein und daher möglicherweise eine unlautere Geschäftspraxis im Sinne der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken darstellen könnten.

Die nationalen Behörden werden sich nun mit den betroffenen Unternehmen in Verbindung setzen, um auf die festgestellten Probleme aufmerksam zu machen und "sicherzustellen, dass diese erforderlichenfalls behoben werden".




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tor 29.01.2021