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'Fack Ju Göhte': Marke verstößt nicht gegen die guten Sitten

'Fack Ju Göhte' verstößt nicht gegen die guten Sitten. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Michal Bobek in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Entscheidung, mit der das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Eintragung der Marke abgelehnt hat, sollte deshalb aufgehoben werden, heißt es in seinem Gutachten. Die beleidigende und vulgäre Natur der Marke wurde nicht in Bezug auf einen speziellen sozialen Kontext zu einer bestimmten Zeit nachgewiesen.

Zum Hintergrund: 2015 meldete die Constantin Film Produktion GmbH beim EUIPO des Wortzeichen 'Fack Ju Göhte' - der gleichnamige Film lief 2013 im Kino - zur Eintragung als Unionsmarke für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen an. Die Anmeldung wurde zurückgewiesen, weil das Wortzeichen gegen die "guten Sitten" verstoße. Das EUIPO war der Ansicht, die Wörter 'Fack Ju' würden genauso ausgesprochen wie der englische Ausdruck 'fuck you' und stellten daher eine geschmacklose, anstößige und vulgäre Beleidigung dar, durch die der Schriftsteller Johann Wolfgang von Goethe posthum beleidigt werde.

Im Jahr 2017 erhob Constantin Film Klage beim Gericht der Europäischen Union und beantragte, die Entscheidung des EUIPO aufzuheben. Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Gegen dieses Urteil legte Constantin Film beim Gerichtshof der Europäischen Union Rechtsmittel ein und rügte Fehler bei der Auslegung und der Anwendung der Unionsmarkenverordnung.

Sozialer Kontext ist wichtig

Das EUIPO hat laut dem Generalanwalt nicht darlegen können, warum das Zeichen gegen das absolute Eintragungshindernis der guten Sitten verstoße. Diese Beurteilung könne nicht allein unter Berücksichtigung des Wortzeichens und isoliert von seiner allgemeineren Wahrnehmung in der Gesellschaft und seinem Kontext vorgenommen werden. So habe der Film Fack Ju Göhte die Freigabe für Jugendliche erhalten und werde in das Lernprogramm des Goethe-Instituts einbezogen. Zwar sei keiner dieser Aspekte als solcher entscheidend für die Beurteilung im Sinne der Verordnung, doch gehe von ihnen eine starke Indizwirkung aus.

"Generalanwalt will Meinungsfreiheit im Markenrecht stärken"

"Der Generalanwalt ist der Meinung, dass 'Fack Ju Göhte' in Bezug auf den Film von der Allgemeinheit nicht als anstößig empfunden wird", sagt Susan Kempe-Müller, Markenrechtlerin bei Hengeler Mueller in Frankfurt. "Was für den Filmtitel der Fall sein mag, muss aber nicht zwingend für die Waren und Dienstleistungen gelten, für die 'Fack Ju Göhte' als Unionsmarke angemeldet wurde. Wenn der EuGH dem Generalanwalt folgt, könnte es unter anderem bald Parfüm, Kaffee, Sport- und Kulturaktivitäten unter der Marke 'Fack Ju Göhte' geben."
 
Das deutsche Markenamt und die deutschen Gerichte seien bereits in den vergangenen Jahren großzügiger gewesen und hätten 'Fucking hell' für Getränke und Urnen sowie 'Ficken' für Getränke und Bekleidungsstücke erlaubt. "Mit seiner liberalen Linie möchte der Generalanwalt die Meinungsfreiheit im Markenrecht stärken", so Kempe-Müller. "Eine ähnliche Bewegung gibt es in den USA. Dort hat der Supreme Court 2017 über die Marke 'The Slants' (Die Schlitzaugen) entschieden. Er stufte ein Gesetz als verfassungswidrig ein, das eine Markeneintragung verhindert, falls die Marke Personen herabsetzt. Der Supreme Court hält die Meinungsfreiheit für wichtiger.
 
Wenn der EuGH dem Generalanwalt folgt und auch keinen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und guten Sitten erkennt, werden zukünftig weniger die Markenämter sondern eher der Markt darüber entscheiden, ob solch strittige Waren und Dienstleistungen europäischen Markenschutz genießen können.
 
 

 



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vg 02.07.2019