Europäische Kommission
Gericht bestätigt Einstufung von Zalando als 'sehr große Online-Plattform'

Quelle: Broker/Fotolia
Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage von Zalando gegen die Einstufung ihrer Plattform als 'sehr große Online-Plattform' nach dem EU-Gesetz über digitale Dienste abgewiesen. Die Europäische Kommission hatte Zalando aufgrund von über 83 Millionen monatlich aktiven Nutzer:innen in der EU als solche Plattform benannt – deutlich über dem Schwellenwert von 45 Millionen.
Die Einstufung bringt zusätzliche Verpflichtungen mit sich, etwa im Bereich Verbraucherschutz und bei der Bekämpfung rechtswidriger Inhalte. Das Gericht bestätigte, dass die Plattform Zalando als Online-Plattform im Rahmen des Drittverkäufer-Partnerprogramms zu betrachten ist, während der Direktverkauf durch Zalando selbst (Zalando Retail) nicht darunterfällt.
Zalando konnte nicht nachweisen, welche Nutzer:innen tatsächlich mit Inhalten der Drittverkäufer interagierten, sodass die Kommission die Gesamtzahl der Nutzer:innen zugrunde legen durfte. Das Gericht wies außerdem Zalandos Argumente zurück, die Einstufung verletze Grundsätze der Rechtssicherheit, Gleichbehandlung oder Verhältnismäßigkeit.
Damit gilt: Zalando unterliegt nun den zusätzlichen Pflichten für sehr große Online-Plattformen.
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