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Nachhaltigkeitsberichterstattung

Nachhaltigkeitsberichte werden Pflicht: Kabinett setzt EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeit um

Quelle: Bughdaryan/Unsplash

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) beschlossen. Ziel ist es, soziale und ökologische Auswirkungen sowie Risiken der Geschäftstätigkeit künftig transparenter offenzulegen. Die CSRD zielt darauf ab, dass bestimmte Unternehmen über die sozialen und ökologischen Auswirkungen und Risiken ihrer Geschäftstätigkeit berichten.

Die CSRD ist Teil des 'European Green Deal'. Die neuen Pflichten greifen schrittweise: Ab dem Geschäftsjahr 2025 müssen kapitalmarktorientierte große Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherer mit mehr als 1.000 Beschäftigten einen Nachhaltigkeitsbericht zusammen mit dem Jahresabschluss veröffentlichen. Insgesamt sind zunächst rund 240 deutsche Unternehmen betroffen. Über eine mögliche Ausweitung des Anwendungsbereichs ab 2027 wird derzeit noch auf EU-Ebene verhandelt. Die Bundesregierung setzt sich hier für eine Entlastung ein.

Die Nachhaltigkeitsberichte müssen durch Wirtschaftsprüfer kontrolliert werden. Umfang und Detailtiefe der Berichte werden gesetzlich festgelegt und gehen über bisherige Pflichten hinaus.

Der Entwurf bleibt im Kern auf das europarechtlich Erforderliche beschränkt, berücksichtigt aber bereits geplante EU-Erleichterungen, so das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

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vg 04.09.2025