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Das Bundeskartellamt nimmt die Händlerkonditionen sowie die Einflussnahme auf die Preisgestaltung bei Temu unter die Lupe – Quelle: Bundeskartellamt

Online-Marktplatz

Bundeskartellamt prüft Händlerkonditionen bei Temu

Das Bundeskartellamt hat am 8. Oktober 2025 ein Verfahren gegen die Whaleco Technology Limited, Betreiberin der Handelsplattform Temu mit Sitz in Dublin, eingeleitet. Ziel ist die Überprüfung der Geschäftsbedingungen und des Umgangs mit Händlern auf dem deutschen Online-Marktplatz unter temu.com..

Temu agiert seit 2023 in Deutschland, bietet eine breite Produktpalette an und tritt dabei nicht selbst als Verkäufer auf. Die Plattform ist über die Website sowie eine kostenlose App verfügbar. Seit Mai 2024 gilt Temu im Rahmen des Digital Services Act als „Very Large Online Platform“ (VLOP) und unterliegt damit erweiterten Transparenzpflichten gegenüber der EU. Laut eigenen Angaben erreichte Temu im ersten Halbjahr 2025 durchschnittlich 115,7 Millionen aktive Nutzer pro Monat in der EU, davon 19,3 Millionen in Deutschland.

"Wir gehen dem Verdacht nach, dass Temu unzulässige Vorgaben für die Preisgestaltung der Händler auf dem deutschen Marktplatz machen könnte", so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. "Solche Vorgaben könnten erhebliche Wettbewerbsbeschränkungen darstellen und letztlich auch Preiserhöhungen auf anderen Vertriebswegen zur Folge haben."

Im Fokus der Kartellamtsprüfung stehen mögliche Eingriffe Temus in die Preisgestaltung der Händler, etwa durch Vorgaben zu Endverkaufspreisen. Eine entsprechende Beschwerde liegt auch vom Handelsverband Deutschland (HDE) vor.

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fj 09.10.2025