Entwaldungsverordnung
Vereinfachte Berichtspflichten und verlängerte Übergangsfristen geplant
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur gezielten Anpassung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgelegt. Ziel ist es, die rechtzeitige und reibungslose Umsetzung der Verordnung zu gewährleisten und gleichzeitig die Belastungen für Unternehmen zu verringern. Die EUDR soll sicherstellen, dass Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen.
Kern des Vorschlags ist die Vereinfachung der Berichtspflichten, insbesondere für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Primärproduzenten aus Ländern mit geringem Risiko. Diese sollen künftig nur noch eine einmalige Erklärung im zentralen IT-System der EUDR abgeben. Nachgelagerte Händler und Marktteilnehmer werden von der Pflicht zur Vorlage eigener Sorgfaltserklärungen entlastet; stattdessen reicht eine einzige Einreichung beim erstmaligen Inverkehrbringen eines Produkts.
Zur Sicherstellung eines funktionsfähigen IT-Systems sieht der Vorschlag gestaffelte Übergangsfristen vor: Für große und mittlere Unternehmen bleibt der Starttermin 30. Dezember 2025 bestehen, ergänzt um eine sechsmonatige Übergangsphase. Für Kleinst- und Kleinunternehmen soll die Verordnung erst ab dem 30. Dezember 2026 gelten.
Mit den vorgeschlagenen Anpassungen und verlängerten Fristen soll gewährleistet werden, dass das System alle erforderlichen Sorgfaltserklärungen verarbeiten kann.
Weiteres Verfahren
Das Europäische Parlament und der Rat der EU müssen dem Vorschlag noch zustimmen. Die Kommission appelliert an die Mitgesetzgeber, die Änderungen bis Ende 2025 zu verabschieden. Parallel werden Notfallpläne vorbereitet, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Verpflichtungen auch bei Verzögerungen erfüllen können.
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