-

Datenzugang und Meldeprozesse

EU-Kommission sieht vorläufige Verstöße gegen Digital Services Act bei TikTok und Meta

Quelle: Nyul/Fotolia

Die Europäische Kommission hat vorläufig festgestellt, dass die Online-Plattformen TikTok und Meta ihre Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) teilweise nicht erfüllt haben. Die mutmaßlichen Verstöße betreffen insbesondere Transparenzpflichten und Nutzerrechte.

Nach Angaben der Kommission sollen sowohl TikTok als auch Meta (mit den Diensten Facebook und Instagram) Forschenden den Zugang zu öffentlichen Daten erschwert haben. Die bestehenden Verfahren seien umständlich, die bereitgestellten Daten häufig unvollständig oder unzuverlässig. Damit werde die wissenschaftliche Untersuchung potenzieller Risiken, etwa im Hinblick auf den Schutz Minderjähriger vor schädlichen oder illegalen Inhalten, behindert.

Darüber hinaus beanstandet die Kommission, dass Meta seinen Nutzer:innen keine ausreichend einfachen und leicht zugänglichen Melde- und Beschwerdemechanismen anbietet. So erschwerten komplexe Abläufe und zusätzliche Anforderungen das Melden illegaler Inhalte wie terroristisches Material oder Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Zudem identifizierte die Kommission Anzeichen für sogenannte 'Dark Patterns' – irreführende Designelemente, die das Verhalten der Nutzer:innen beeinflussen könnten.

Auch bei den Einspruchsmöglichkeiten gegen Moderationsentscheidungen sieht die Kommission Nachbesserungsbedarf. Nutzer:innen hätten derzeit keine Möglichkeit, Erklärungen oder Belege zur Unterstützung ihrer Beschwerden einzureichen, was die Effektivität des Einspruchsprozesses einschränke.

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, betonte die Bedeutung der Plattformverantwortung: "Unsere Demokratien sind auf Vertrauen angewiesen. Das bedeutet, dass Plattformen die Nutzer stärken, ihre Rechte respektieren und ihre Systeme der Kontrolle öffnen müssen. Der DSA macht dies zu einer Pflicht, nicht zu einer Wahl."

Die Feststellungen sind vorläufig und greifen dem endgültigen Ergebnis der laufenden Untersuchung nicht vor. Die Kommission arbeitet dabei unter anderem mit dem irischen Koordinator für digitale Dienste zusammen. Weitere Informationen sollen zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

 

zurück

vg 24.10.2025