Lieferkettengesetz
EU-Parlament vereinfacht Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten

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Das Europäische Parlament hat für eine deutliche Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der unternehmerischen Sorgfaltspflichten gestimmt. Ziel ist es demnach, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit in der EU zu stärken.
Mit 382 Ja-Stimmen, 249 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen verabschiedeten die Abgeordneten ihre Verhandlungsposition zu einem neuen Gesetzespaket, das Teil des sogenannten Omnibus-I-Vereinfachungspakets der EU-Kommission ist.
Nachhaltigkeitsberichterstattung nur noch für große Unternehmen
Nach dem Willen des Parlaments sollen künftig nur Unternehmen mit mehr als 1.750 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro zur umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein. Die Berichtsstandards sollen vereinfacht werden und weniger qualitative Details verlangen; sektorspezifische Berichte werden künftig freiwillig sein.
Kleinere Unternehmen sollen zudem vor übermäßigen Informationsanforderungen durch ihre Großkunden geschützt werden. Diese dürfen nur noch Daten verlangen, die den freiwilligen Standards entsprechen.
Sorgfaltspflichten nur für Konzerne mit über 5.000 Beschäftigten
Die Anforderungen an die unternehmerische Sorgfaltspflicht sollen nur für sehr große Unternehmen gelten – also für Konzerne mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz über 1,5 Milliarden Euro. Diese sollen Risiken entlang ihrer Wertschöpfungsketten künftig risikobasiert bewerten, statt systematisch Informationen von kleineren Partnern einzuholen.
Ein verpflichtender Transformationsplan zur Erreichung der Pariser Klimaziele soll entfallen. Bei Verstößen gegen Sorgfaltspflichten drohen künftig nationale Sanktionen und Schadensersatzpflichten gegenüber Betroffenen.
Digitales EU-Portal für Unternehmen
Zur Unterstützung der Unternehmen soll die EU-Kommission ein zentrales digitales Portal einrichten, das kostenfreien Zugang zu Vorlagen, Leitlinien und Informationen zu sämtlichen EU-Berichtspflichten bietet – als Ergänzung zum bestehenden European Single Access Point.
Die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten sollen am 18. November beginnen. Das Ziel: eine endgültige Einigung bis Ende 2025. Das Gesetzgebungspaket ist Teil der Bemühungen des Europäischen Parlaments, EU-Regelungen zu vereinfachen und administrative Lasten für Unternehmen zu verringern – insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeitsvorschriften.
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