Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz
Neues Verpackungsrecht: BMUKN startet Anhörung zum VerpackDG
Das Bundesumweltministerium (BMUKN) hat den Entwurf für ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Mit dem Gesetz soll die Umsetzung der ab August 2026 geltenden EU-Verpackungsverordnung sichergestellt und zugleich die nationale Verpackungsregulierung weiterentwickelt werden. Ziel ist es, Abfallvermeidung und Recyclingstrukturen in Deutschland zu stärken und besser mit dem EU-Recht zu verzahnen.
Der Entwurf sieht vor, das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) vollständig abzulösen. Die bekannten Strukturen – etwa die Rolle der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) sowie die dualen Systeme – sollen erhalten bleiben, jedoch mit zusätzlichen Anforderungen verbunden werden.
Zulassungspflichten für Hersteller und Organisationen
Eine wesentliche Neuerung betrifft die verpflichtende Zulassung aller Akteure, die die erweiterte Herstellerverantwortung wahrnehmen. Bislang galt diese Pflicht ausschließlich für duale Systeme. Künftig sollen sich auch Hersteller gewerblicher Verpackungen sowie sämtliche Organisationen, die Herstellerverantwortung bündeln, bei der ZSVR zulassen lassen müssen. Herstellern, die keinem System angehören, steht ein automatisiertes Zulassungsverfahren offen. Gleichzeitig wird die Finanzierung der ZSVR neu geregelt: Auch die neu zulassungspflichtigen Akteure sollen künftig zur Finanzierung beitragen.
Finanzierungsbeiträge zur Abfallvermeidung
Die EU-Vorgaben verlangen zudem, dass bestimmte Marktakteure einen Teil ihrer Einnahmen in Maßnahmen zur Abfallvermeidung investieren. Der Gesetzentwurf sieht dafür einen Beitrag von fünf Euro pro Tonne in Verkehr gebrachter Verpackungen vor. Die Mittel sollen über eine gemeinsame Organisation verwaltet werden und in Projekte fließen, die Mehrweg- und Wiederbefüllsysteme fördern oder die Verbraucherinformation stärken. Damit soll die Umstellung auf abfallärmere Verpackungslösungen beschleunigt werden.
Höhere Recyclingquoten ab 2028
Auch die Recyclingvorgaben sollen steigen. Für Aluminium und Eisenmetalle sind künftig Quoten von jeweils 95 Prozent vorgesehen. Für Kunststoffe wird die bestehende Verwertungsquote durch eine reine Recyclingquote von 75 Prozent ersetzt, wobei der Anteil des werkstofflichen Recyclings auf 70 Prozent erhöht wird. Ziel ist es, die stoffliche Wiederverwertung zu stärken und den Einsatz energetischer Verwertungswege weiter zu reduzieren.
Die Länder- und Verbändeanhörung läuft bis zum 5. Dezember 2025 über eine strukturierte Onlineabfrage. Der Kabinettsbeschluss ist für das erste Quartal 2026 geplant, anschließend folgen Bundestag und Bundesrat. Damit soll das neue VerpackDG rechtzeitig vor Inkrafttreten der EU-Verpackungsverordnung in Kraft treten.
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