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Health-Claims-Verordnung

Gericht stoppt 'Immunkraft'-Bezeichnung für Voelkel-Saft

Quelle: Tingey Injury Law Firm/Unsplash

Der Safthersteller Voelkel, Höhbeck, darf seinen BioC-Multifruchtsaft nicht länger unter dem Namen 'Immunkraft' vertreiben. Das Landgericht Lüneburg gab der Verbraucherorganisation Foodwatch, Berlin, in einem Verfahren wegen unzulässiger Gesundheitswerbung recht. Nach Auffassung des Gerichts verstößt die Bezeichnung gegen die europäische Health-Claims-Verordnung, die gesundheitsbezogene Angaben nur in klar definierten, zugelassenen Formen erlaubt.

Während Hinweise wie 'Vitamin D trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei' zulässig sind, gehe der Begriff 'Immunkraft' darüber hinaus und suggeriere eine weitergehende Wirkung, so die Richter:innen in ihrer Begründung. Damit schließe sich das Gericht der Linie vorheriger Entscheidungen an, zuletzt des Landgerichts Karlsruhe, das im Spätsommer die Bezeichnung 'Immun-Smoothie für Kinder' für ein dm-Produkt als irreführend eingestuft hatte.

Das Urteil könnte weitere Auswirkungen auf die Vermarktung funktionaler Getränke haben: Die Verbraucherorganisation spricht von einem deutlichen Signal gegen unspezifische Immunversprechen im Handel. Voelkel kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen. 

2024 hatte das Oberlandesgericht Koblenz dem Safthersteller Eckes Granini verboten, sein Erfrischungsgetränk als "Immun Water" zu bewerben.

 

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vg 18.11.2025