Entwaldungsverordnung
EU-Staaten einigen sich auf Verschiebung und Verschlankung der EUDR
Der Rat der Europäischen Union hat sein Verhandlungsmandat zur gezielten Überarbeitung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) verabschiedet. Ziel der Anpassungen ist eine Vereinfachung der bestehenden Regelungen sowie eine Verschiebung des Anwendungsbeginns, um Unternehmen, Handel und Behörden mehr Vorbereitungszeit zu geben.
Auslöser für die Überarbeitung waren anhaltende Bedenken von Mitgliedstaaten und Marktakteuren hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit. Insbesondere die fehlende technische Einsatzbereitschaft des neuen EU-Informationssystems sowie der hohe administrative Aufwand für Unternehmen standen in der Kritik. Der Rat unterstützt deshalb die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Vereinfachungen im Sorgfaltspflichtenprozess und bekräftigt die Notwendigkeit eines einheitlichen Zeitaufschubs.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer begrüßte die Einigung: "Unsere Unternehmen brauchen weniger Bürokratie – nicht ständig neue Hürden. Das Ziel der EUDR unterstütze ich uneingeschränkt, aber in ihrer bisherigen Form hätte sie die Bemühungen zum Bürokratieabbau konterkariert."
Rainer betonte, dass Länder ohne Entwaldungsprobleme und deren Wertschöpfungske
Einheitliche Verschiebung und Entlastungen entlang der Lieferkette
Kern des Ratsmandats ist eine klare und einheitliche Verschiebung:Große und mittelständische Unternehmen sollen die EUDR nun ab 30. Dezember 2026 anwenden, Kleinst- und Kleinunternehmen ab 30. Juni 2027.
Damit verwirft der Rat die ursprünglich vorgesehene Übergangsfrist für größere Unternehmen und ersetzt sie durch einen einheitlichen Aufschub für alle Marktakteure.
Weitere zentrale Elemente des Ratsmandats
- Fokus auf den Erstinverkehrbringer: Die Pflicht zur Abgabe einer Sorgfaltserklärung liegt künftig ausschließlich beim Unternehmen, das ein Produkt erstmals in der EU auf den Markt bringt.
- Entlastung nachgelagerter Stufen: Downstream-Akteure müssen keine eigenen Erklärungen mehr abgeben; sie sollen lediglich die Referenznummer der ursprünglichen Erklärung weitergeben.
- Vereinfachung für kleine Primärerzeuger: Kleinst- und Kleinbetriebe auf Primärebene sollen lediglich eine einmalige vereinfachte Erklärung einreichen müssen.
Der Rat beauftragt die EU-Kommission zudem, bis zum 30. April 2026 eine Evaluierung zur weiteren Vereinfachung der EUDR vorzulegen. Diese soll insbesondere die Belastung kleiner und mikrostruktureller Unternehmen in den Blick nehmen und – falls erforderlich – von einem Gesetzgebungsvorschlag begleitet werden.
Weiteres Verfahren
Mit der Ratsposition kann nun das Trilogverfahren mit Europäischem Parlament und Kommission beginnen. Ziel ist eine Einigung noch vor dem bislang geltenden Anwendungsstart der EUDR am 30. Dezember 2025. Die Verordnung war im Juni 2023 in Kraft getreten und soll sicherstellen, dass bestimmte Rohstoffe und Produkte – darunter Kaffee, Kakao, Holz, Rindfleisch oder Soja – nicht zu Entwaldung oder Waldschädigung beitragen.
Angesichts anhaltender Umsetzungsschwierigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit dem EU-Informationssystem und der Belastung kleiner Unternehmen, strebt der Rat eine zielgerichtete Vereinfachung an, ohne die Schutzziele der Verordnung infrage zu stellen.
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