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Lieferkettengesetz

EU entschärft Lieferketten- und Nachhaltigkeitsvorgaben für Unternehmen

Quelle: Denys Rudyi/Fotolia

Die EU hat sich auf eine spürbare Abschwächung der bisherigen Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht geeinigt. Vertreter des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten erzielten eine vorläufige Einigung über die Anpassungen, die Teil des sogenannten Omnibus-I-Pakets zur Entbürokratisierung sind.

Höhere Schwellenwerte für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Künftig sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro verpflichtet sein, über soziale und ökologische Auswirkungen zu berichten. Für Unternehmen aus Drittstaaten gilt der Umsatzschwellenwert von 450 Millionen Euro innerhalb der EU. Die Berichterstattung soll insgesamt stärker quantitativer ausfallen; branchenspezifische Vorgaben werden freiwillig. Zudem sollen mittelständische Unternehmen vor ausufernden Informationspflichten geschützt werden, indem sie zusätzliche Datenanforderungen verweigern können.

Die EU-Kommission wird darüber hinaus ein digitales Portal bereitstellen, das Unternehmen mit Vorlagen und Leitfäden zu den jeweiligen nationalen und europäischen Anforderungen unterstützt.

Sorgfaltspflichten nur noch für sehr große Konzerne

Auch beim Lieferkettengesetz zieht die EU die Grenzen deutlich enger. Nur EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro sollen künftig verpflichtet sein, Risiken und negative Auswirkungen in ihrer gesamten Aktivitätenkette zu identifizieren und zu minimieren. Für internationale Unternehmen gilt der Umsatzschwellenwert innerhalb der EU gleichermaßen. Unternehmen müssen dabei einem risikobasierten Ansatz folgen und dürfen keine unverhältnismäßigen Informationen von nicht betroffenen Firmen verlangen.

Die ursprünglich vorgesehene Verpflichtung zur Erstellung eines Transformationsplans im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen entfällt. Bei Verstößen bleiben die Mitgliedstaaten zuständig und können Bußgelder von bis zu drei Prozent des weltweiten Konzernumsatzes verhängen.

Reaktionen und Ausblick

Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Jörgen Warborn (EPP, SE), bezeichnete die Einigung als "wichtigen Schritt zur Entlastung von Unternehmen", ohne die Grundziele der Nachhaltigkeit aus den Augen zu verlieren. Die neuen Regeln würden Wettbewerbsfähigkeit stärken und zugleich für mehr Klarheit sorgen.

Der Rechtsausschuss des Parlaments will am 11. Dezember 2025 über den Kompromiss abstimmen. Die Entscheidung des Plenums soll im Dezember in Straßburg folgen.

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vg 10.12.2025