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Produkthaftungsrecht

Produkthaftung wird digitaler: Kabinett beschließt Reform mit Fokus auf Software und KI

Quelle: Maheshkumar Painam/Unsplash

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts beschlossen. Ziel ist es, den Haftungsrahmen an die Bedingungen des digitalen Zeitalters anzupassen. Künftig sollen auch Schäden durch fehlerhafte Software – ausdrücklich einschließlich KI-Systemen – unter die Produkthaftung fallen. Für Hersteller und Markenartikler bedeutet das eine deutliche Ausweitung der Haftungsrisiken, zugleich aber auch mehr Rechtssicherheit im europäischen Binnenmarkt.

Produkthaftung wird ausgeweitet

Bislang war die Produkthaftung vor allem auf körperliche Produkte ausgerichtet. Mit der Reform wird dieses Verständnis erweitert: Software gilt künftig unabhängig von ihrer Bereitstellungsform als Produkt. Relevant ist das insbesondere für vernetzte Geräte, autonome Systeme oder KI-gestützte Anwendungen, etwa im Mobilitäts-, Industrie- oder Konsumgüterbereich. Open-Source-Software, die außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickelt oder angeboten wird, bleibt weiterhin ausgenommen.

Neben der Einbeziehung von Software sieht der Entwurf weitere strukturelle Anpassungen vor. Wird ein Produkt nach dem Inverkehrbringen wesentlich verändert – etwa im Rahmen von Upcycling- oder Refurbishment-Modellen –, soll künftig derjenige als Hersteller haften, der diese Umgestaltung vornimmt. Damit trägt das Haftungsrecht den Entwicklungen der Kreislaufwirtschaft Rechnung.

Kreis der potenziell Haftenden

Erweitert wird zudem der Kreis der potenziell Haftenden. Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, können unter bestimmten Voraussetzungen auch Importeure, Fulfilment-Dienstleister, Lieferanten oder Anbieter von Online-Plattformen in Anspruch genommen werden. Letzteres gilt insbesondere dann, wenn der Eindruck entsteht, dass das Produkt von der Plattform selbst oder von einem von ihr kontrollierten Anbieter stammt. Für Geschädigte wird es damit einfacher, Ansprüche auch in globalen Wertschöpfungsketten durchzusetzen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Angesichts der wachsenden Komplexität moderner Produkte sollen Beweiserleichterungen eingeführt werden. Künftig kann etwa vermutet werden, dass ein Schaden durch einen Produktfehler verursacht wurde, wenn dieser typischerweise zu der eingetretenen Rechtsgutsverletzung führt. Zudem können Gerichte Unternehmen zur Offenlegung von Beweismitteln verpflichten – bei gleichzeitigem Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig betont, dass die Reform sowohl Verbraucher:innen als auch verantwortungsbewusste Unternehmen stärken soll: Die Haftung werde "fit für das digitale Zeitalter" gemacht, unabhängig davon, ob der Schaden durch ein klassisches Produkt oder durch Software entstehe.

Umsetzung der EU-Produkthaftungsrichtlinie

Der Gesetzentwurf setzt die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie 1:1 in deutsches Recht um. Als vollharmonisierende Richtlinie lässt sie keinen Spielraum für nationale Sonderwege. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis zum 9. Dezember 2026 umsetzen. Für Markenartikler, insbesondere mit digitalen oder KI-basierten Geschäftsmodellen, besteht damit Handlungsbedarf, um Produktentwicklung, Qualitätsmanagement und Risikovorsorge entsprechend anzupassen.

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vg 18.12.2025