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EU-Richtlinien

Bund plant neues Recht auf Reparatur für Elektrogeräte

Quelle: Tingey Injury Law Firm/Unsplash

Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland sollen künftig ein umfassendes Recht auf Reparatur erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor, der heute veröffentlicht wurde. Ziel ist es, nachhaltigen Konsum zu fördern, die Lebensdauer technischer Geräte zu verlängern und Verbraucherrechte zu stärken.

Der Entwurf setzt die EU‑Richtlinie zum Recht auf Reparatur vollständig in deutsches Recht um. Die Vorgaben müssen bis zum 31. Juli 2026 umgesetzt werden. Länder und Verbände können nun bis zum 13. Februar 2026 Stellung nehmen. Die Rückmeldungen werden auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.

Reparaturpflicht für Hersteller – mehrere Jahre lang

Das neue Recht soll für bestimmte technische Geräte gelten, darunter Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones. Hersteller sollen verpflichtet werden, diese Produkte über mehrere Jahre hinweg unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Die Fristen orientieren sich an der Ersatzteilverfügbarkeit:
– Waschmaschinen: mindestens zehn Jahre
– Smartphones: mindestens sieben Jahre

Die Fristen beginnen erst, wenn die Produktion eines Modells endet – nicht bereits bei Markteinführung. Das Recht auf Reparatur greift insbesondere nach Ablauf der Gewährleistungsfrist und auch dann, wenn ein Defekt erst später entsteht.

Reparierbarkeit wird zur Pflicht

Der Entwurf stellt klar: Wenn ein Produkt nicht repariert werden kann, obwohl dies bei dieser Art von Gerät üblich wäre, gilt es als mangelhaft. Verbraucherinnen und Verbraucher können dann Gewährleistungsrechte geltend machen. Hersteller sollen zudem Ersatzteile und Werkzeuge zu angemessenen Preisen bereitstellen und dürfen keine technischen Hürden einbauen, die Reparaturen – auch durch unabhängige Werkstätten – verhindern.

Entscheiden sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei einem Mangel bewusst für eine Reparatur statt für eine Neulieferung, soll sich die Gewährleistungsfrist gegenüber dem Verkäufer von zwei auf drei Jahre verlängern. Damit soll die Reparatur zur attraktiveren Option werden.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig:
"Reparieren ist besser als Wegwerfen. Es schont die Umwelt und auch den Geldbeutel. Mit dem neuen Recht auf Reparatur wollen wir es Verbraucherinnen und Verbrauchern einfacher machen, sich für eine Reparatur zu entscheiden. Egal ob Smartphone, Waschmaschine oder Kühlschrank: Hersteller sollen bei bestimmten Produktgruppen künftig verpflichtet sein, Reparaturen vorzunehmen und Ersatzteile vorrätig zu halten. Außerdem sollen Verbraucherinnen und Verbraucher einen konkreten Anreiz erhalten, sich für eine Reparatur zu entscheiden statt für die Lieferung eines neuen Produkts."



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fj 21.01.2026