-

Digital Services Act

EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Shein wegen Verstößten gegen DSA

Quelle: Sven Hoppe/Fotolia

Die EU-Kommission hat ein förmliches Verfahren gegen den Online-Modehändler Shein eingeleitet. Grund sind mutmaßliche Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA), darunter der Verkauf illegaler Produkte, mangelnde Transparenz der Empfehlungssysteme und süchtig machendes Design. Besonders brisant: Unter den beanstandeten Artikeln sollen auch kinderähnliche Sexpuppen sein.

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, erklärte: "In der EU sind illegale Produkte verboten – egal, ob sie im Ladenregal oder auf einem Online-Marktplatz angeboten werden. Der Digital Services Act schützt die Sicherheit und das Wohlergehen von Verbraucherinnen und Verbrauchern und versorgt sie mit Informationen über die Algorithmen, mit denen sie interagieren."

Die Kommission will im Rahmen des Verfahrens weiterhin Beweise sammeln, unter anderem durch Auskunftsersuchen an Shein und Dritte sowie durch Überwachungsmaßnahmen. Die Einleitung des förmlichen Verfahrens bedeutet nicht, dass bereits ein Verstoß festgestellt wurde.

Hintergrund der Untersuchung

Hintergrund des Vorgehens sind vorläufige Analysen der Risikobewertungsberichte von Shein, Antworten auf frühere Auskunftsersuchen der Kommission sowie von Dritten übermittelte Informationen. Bereits am 28. Juni 2024, 6. Februar 2025 und 26. November 2025 hatte die EU-Kommission Shein um detaillierte Informationen zur DSA-Compliance gebeten, insbesondere hinsichtlich Verbraucherschutz, Minderjährigen und Algorithmus-Transparenz.

zurück

vg 17.02.2026