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Veggie-Burger, Soja-Schnitzel & Co.

EU-Parlament zieht Grenzen bei Fleischbezeichnungen

Quelle: Christian Lue/Unsplash

Das Europäische Parlament hat neue Vorschriften zur Stärkung der Position von Landwirtinnen und Landwirten beschlossen. Neben Maßnahmen zur Verbesserung der Einkommen und zur Stärkung von Erzeugerorganisationen enthält die Verordnung auch weitreichende Vorgaben für die Kennzeichnung von Fleischprodukten und deren Alternativen.

Mehr Einschränkungen für pflanzliche Alternativen

Künftig soll Fleisch rechtlich als "genießbare Teile von Tieren" definiert werden. Gleichzeitig wird eine umfangreiche Liste von Bezeichnungen ausschließlich tierischen Erzeugnissen vorbehalten. Dazu zählen neben allgemeinen Begriffen wie Rindfleisch, Schweinefleisch oder Geflügelfleisch auch Produktbezeichnungen und Zuschnitte wie Steak, Filet, Kotelett, Ribeye, T-Bone-Steak, Speck oder Leber.

Für Hersteller vegetarischer und veganer Alternativen hätte dies erhebliche Auswirkungen auf die Marken- und Produktkommunikation. Die genannten Begriffe dürften demnach nicht mehr für pflanzenbasierte oder zellbasierte Erzeugnisse verwendet werden. Betroffen wären insbesondere Produkte, die bislang mit Bezeichnungen wie Veggie-Steak oder pflanzliches Filet vermarktet werden.

Spielraum für alternative Bezeichnungen

Nicht alle Bezeichnungen für pflanzenbasierte Produkte stehen jedoch zur Disposition. Die Verbotsliste des Parlaments beschränkt sich auf bestimmte Fleischarten und Fleischzuschnitte. Hersteller können weiterhin auf generische oder beschreibende Begriffe sowie Zusätze wie vegan, vegetarisch oder auf pflanzlicher Basis zurückgreifen. Auch Bezeichnungen wie Patty, Medaillons, Streifen oder Bällche“ dürften weiterhin zulässig bleiben. 

Mit den Vorgaben will die EU nach eigenen Angaben die Transparenz im Binnenmarkt erhöhen und Verbraucherinnen und Verbrauchern eine klare Orientierung ermöglichen. Zudem soll verhindert werden, dass im Labor gezüchtete oder zellbasierte Produkte unter der Bezeichnung Fleisch angeboten werden.

Die vom Parlament angenommene Verordnung muss nun noch vom Rat der Europäischen Union gebilligt werden, bevor die neuen Bestimmungen in Kraft treten können.

 

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vg 16.06.2026