Digital Services Act
DSA-Verstoß: EU verhängt 550-Millionen-Euro-Strafe gegen AliExpress
Die Europäische Kommission hat gegen den Online-Marktplatz AliExpress eine Geldbuße in Höhe von 550 Millionen Euro verhängt. Nach Auffassung der Behörde hat die Plattform gegen Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) verstoßen, indem sie Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf illegaler, unsicherer und gefälschter Produkte nicht ausreichend bewertet und begrenzt hat.
Nach Angaben der Kommission fehlten angemessene Maßnahmen, um Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam vor rechtswidrigen Angeboten zu schützen. Die Entscheidung zählt zu den bislang bedeutendsten Durchsetzungsmaßnahmen im Rahmen des DSA.
Plattformen stehen stärker in der Verantwortung
Mit dem Digital Services Act verpflichtet die Europäische Union besonders große Online-Plattformen dazu, systemische Risiken zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu deren Eindämmung zu ergreifen. Dazu gehört insbesondere der Umgang mit illegalen Waren und Produktfälschungen.
Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, betonte, die Verbreitung gefälschter Kleidung, unsicheren Spielzeugs oder gefährlicher Kosmetika sei kein unvermeidbarer Bestandteil des Online-Handels, sondern Ausdruck unzureichender Risikokontrollen. Die Größe einer Plattform entbinde diese nicht von ihren gesetzlichen Pflichten.
Für Markenunternehmen unterstreicht die Entscheidung die zunehmende Bedeutung des DSA für den Schutz von Marken und Verbraucher im digitalen Handel. Produktfälschungen und rechtswidrige Angebote zählen seit Jahren zu den größten Herausforderungen auf Online-Marktplätzen und können das Vertrauen in Marken nachhaltig beeinträchtigen.
Die verschärfte Durchsetzung des DSA erhöht zugleich den Druck auf Plattformbetreiber, ihre Kontroll- und Meldesysteme weiter auszubauen und Risiken systematisch zu überwachen.
Aktionsplan bis Oktober
AliExpress muss der Europäischen Kommission nun bis zum 20. Oktober 2026 einen Aktionsplan vorlegen, in dem das Unternehmen darlegt, wie die festgestellten Verstöße behoben und die Anforderungen des DSA künftig erfüllt werden sollen.
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