ANZEIGE

ANZEIGE

Höhere Bußgelder bei unerlaubter Telefonwerbung

Die Bundesnetzagentur will künftig härter gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgehen. Durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind nun Bußgelder in Höhe von 300.000 Euro möglich. Die neue Regelung tritt am 9. Oktober in Kraft.

Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Bisher von der Bundesnetzagentur festgestellte Verstöße waren meist auf die Verwendung von nicht rechtskonformen Generaleinwilligungen zurückzuführen, die angeblich über Gewinnspielteilnahmen im Internet abgegeben wurden. Die betroffenen Unternehmen kauften solche Einwilligungen häufig zusammen mit den für die Anrufe verwendeten Adressdaten bei Datenhändlern.

Durch die Gesetzesänderung kann die Bundesnetzagentur zukünftig auch Telefonwerbung unter Verwendung automatischer Anrufmaschinen als Ordnungswidrigkeit ahnden. Die Bundesnetzagentur ist in den vergangenen Jahren bereits gegen derartige Anrufe vorgegangen, indem sie die Abschaltung von hierfür genutzten Rufnummern angeordnet und sogenannte Fakturierungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen hat. Diese verwaltungsrechtlichen Maßnahmen haben laut der Bundesnetzagentur zu einem deutlichen Rückgang der Beschwerdezahlen geführt. Die Möglichkeit, in solchen Fällen auch Bußgelder zu verhängen, erweitere die bisherigen Befugnisse.


zurück

vg 09.10.2013