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Einheitliche Kennzeichnung auf Lebensmittelverpackungen

Nach einer dreijährigen Übergangszeit ist es soweit: Am 13. Dezember müssen die Änderungen der neuen europäischen Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) umgesetzt sein. Auf allen verpackten Lebensmitteln sind mit der LMIV die Pflichtangaben in der Mindestschriftgröße von 1,2 mm bezogen auf die Höhe des kleinen "x" anzugeben, die 14 Hauptallergene sind durch Fettdruck, Großbuchstaben oder Unterstreichung im Zutatenverzeichnis auf einen Blick erkennbar und in der Nährwerttabelle ist nun der Salzgehalt anstatt des Natriumgehalts aufgelistet.

Generell verpflichtend ist die Nährwerttabelle, die den Kaloriengehalt und den Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz bezogen auf 100 g/100 ml angibt zwar erst ab dem 13. Dezember 2016, da aber bereits heute viele Hersteller freiwillig eine Nährwertkennzeichnung vorgenommen haben, haben diese auch auf die neue vorgeschriebene Form umgestellt.

Weiterhin gelten - je nach Produkt - neue Informationspflichten zu Auftauhinweisen und Einfrierdaten, zu pflanzlichen Ölen und Fetten, der Herkunft von Fleisch, Nanozutaten, dem Koffeingehalt sowie zu Ersatzzutaten und aus Fleisch- oder Fischstücken zusammengefügten Erzeugnissen. Wenn Verpackungen nach dem 13. Dezember noch alte Etiketten tragen, handelt es sich um Ware, die bereits vorher gekennzeichnet und in den Verkehr gebracht wurde. Diese können noch unbefristet abverkauft werden, um unnötig Lebensmittelabfälle zu vermeiden.



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rh 08.12.2014