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EU-Gericht untersagt Werbung für "gesunden" Traubenzucker

Das Gericht der Europäischen Union hat dem Unternehmen Dextro Energy untersagt, bestimmte Werbesprüche zum gesundheitlichen Nutzen des Traubenzuckers zu verwenden. Demnach darf das Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen Aussagen wie 'Glucose unterstützt die körperliche Betätigung' oder 'Glucose trägt zu einem normalen Energiegewinnungsstoffwechsel bei' zur Vermarktung von Traubenzuckerwürfeln nicht verwenden. Diese Formulierungen seien zu positiv, so das EU-Gericht (Rechtssache T-100/15).  

Mit dem Urteil bestätigt das EU-Gericht eine Entscheidung der EU-Kommission. Dort hatte Dextro Energy bereits 2011 für seine zu Würfeln verpackten Glukosetäfelchen die Zulassung mehrerer sogenannter gesundheitsbezogener Angaben beantragt. Dabei ging es um positive Auswirkungen von Glukose im Zusammenhang mit körperlicher Betätigung und auf den Stoffwechsel. Die EU-Kommission entschied, dass die gesundheitsbezogenen Angaben von Dextro Energy ein widersprüchliches und verwirrendes Signal an die Verbraucher senden würden, da diese zum Verzehr von Zucker aufgerufen würden. Allerdings empfehlen nationale und internationale Behörden einen geringeren Zuckerkonsum.

Gegen das Urteil kann sich Dextro Energy in zweiter Instanz vor dem EU-Gerichtshof wehren.


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rh 16.03.2016