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Ritter Sport setzt sich im Streit mit Stiftung Warentest durch

Im Streit um die Frage, ob der Hersteller Ritter Sport den Aromastoff Piperonal in der Schokolade 'Ritter Sport Voll-Nuss' verwendet hat, hat das Landgericht München I heute, 13.1., die von der Firma Ritter am 28. November 2013 erwirkte einstweilige Verfügung bestätigt. Damit ist es der Stiftung Warentest weiterhin nicht erlaubt, Aussagen zur Art der Herstellung des Aromas in der Schokolade zu machen. Stiftung Warentest darf nicht weiter behaupten, in der 'Ritter Sport Voll-Nuss' sei chemisch hergestelltes Piperonal enthalten und die Deklaration auf der Verpackung 'Natürliches Aroma' sei deshalb irreführend.

Die Stiftung Warentest kündigte an, Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen.

Bei einem Test von 26 Nussschokoladen, veröffentlicht in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Test, hatte die Stiftung Warentest die Schokolade 'Ritter Sport Voll-Nuss' wegen falscher Deklaration abgewertet. Die Firma Alfred Ritter hatte daraufhin beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung beantragt und diese sechs Tage später erhalten.


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vg 13.01.2014