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Schutz für neue Titel beantragt

Die Anwaltskanzlei Bettina Krause, Tutzing, lässt in der Ausgabe des Titelschutz Anzeigers von Dienstag (14.1.) den Titel Rach tischt auf in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckerzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien schützen.

Diese und weitere interessante Titelschutz-Anmeldungen finden Sie in der aktuellen Ausgabe des Titelschutz Anzeigers, einem der führenden Fachmedien für Titelschutz-Anmeldungen in Deutschland. Er erscheint wöchentlich im Hamburger Presse Fachverlag. Das Medium mit einer Auflage von 3.400 Exemplaren richtet sich an Medien-Anwälte, Verlage, Sender, Film- und TV-Produzenten sowie an die Tonträger-Industrie.


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vg 14.01.2014