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Kartellverfahren gegen Südzucker abgeschlossen

Das Bundeskartellamt hat das Kartellverfahren gegen die Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt im Zusammenhang mit Absprachen mit anderen deutschen Zuckerherstellern in Deutschland, die bis in das Jahr 2009 angedauert haben sollen, gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 195,5 Millionen Euro mit Zustellung des Bußgeldbescheides am 18. Februar 2014 abgeschlossen.

Südzucker hat den Bußgeldbescheid im Rahmen eines Settlements akzeptiert, um das seit fast fünf Jahren anhängige, auf Aussagen eines Kronzeugen basierende Verfahren zu beenden und dadurch Rechts- sowie Planungssicherheit zu erlangen. Die vergleichsweise Beilegung des Verfahrens hat auch zu einer erheblichen Senkung des Bußgeldes geführt.

Die Wettbewerbsbehörde der Europäischen Kommission hat das Verfahren gegen europäische Zuckerunternehmen am 3. Februar 2014 eingestellt. Vorausgegangen waren europaweite Untersuchungen bei europäischen Zuckerunternehmen, darunter auch Südzucker, ab Ende April 2013.

Die Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2013/14 (1. März 2013 bis 28. Februar 2014) kann auf Basis der Geschäftsentwicklung bis einschließlich Dezember 2013 bestätigt werden. Südzucker geht für das Geschäftsjahr 2013/14 unverändert von einem Umsatz in Höhe von rund 7,6 (Vorjahr: 7,9) Milliarden Euro aus. Die Bußgeldzahlung wirke sich nicht im operativen Ergebnis, sondern im Ergebnis aus Restrukturierung und Sondereinflüssen aus. Das operative Ergebnis wird weiterhin bei rund 650 (Vorjahr: 974) Millionen Euro erwartet.


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rh 18.02.2014