'Bayerische Breze' durch EU-Gütezeichen geschützt
Die Europäische Kommission hat für die regionale Spezialität "Bayerische Breze" das Gütezeichen "geschützte geografische Angabe (g.g.A.)" vergeben. Bei einer g.g.A. muss mindestens eine der Produktionsstufen – also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – im Herkunftsgebiet durchlaufen werden. Als "Bayerische Breze", "Bayerische Brezn", "Bayerische Brez´n" oder "Bayerische Brezel" darf künftig also nur Gebäck bezeichnet werden, das wirklich aus Bayern stammt.
In der Europäischen Union können Herkunftsbezeichnungen bei Lebensmitteln und Agrarprodukten EU-weit gegen missbräuchliche Nutzung geschützt werden. Die Liste umfasst inzwischen über 1.100 Produkte. Weitere Lebensmittel aus Bayern mit einer geschützten Herkunftsbezeichnung sind unter anderen der "Allgäuer Bergkäse", das "Bayerische Bier" und die "Nürnberger Bratwürste".
Weitere Angaben zu den EU-Gütezeichen finden Sie hier.
In der Europäischen Union können Herkunftsbezeichnungen bei Lebensmitteln und Agrarprodukten EU-weit gegen missbräuchliche Nutzung geschützt werden. Die Liste umfasst inzwischen über 1.100 Produkte. Weitere Lebensmittel aus Bayern mit einer geschützten Herkunftsbezeichnung sind unter anderen der "Allgäuer Bergkäse", das "Bayerische Bier" und die "Nürnberger Bratwürste".
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