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EU-Kommission stärkt Rechte von Aktionären bei Vergütung

Die Europäische Kommission hat heute, 9. April 2014, ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Unternehmensführung von etwa 10.000 börsennotierten Unternehmen in Europa angenommen. Dazu gehört ein Vorschlag zur Änderung der geltenden Aktionärsrechterichtlinie. Er soll zum einen das Engagement der Aktionäre fördern und zum anderen Unternehmensleitungen stärker in die Pflicht nehmen. Zu den Kernpunkten zählen höhere Transparenzanforderungen an institutionelle Anleger und Vermögensverwalter. Erstmals würde auf europäischer Ebene zudem ein Mitspracherecht der Aktionäre bei der Festsetzung von Vergütungen eingeführt.

"In den vergangenen Jahren hat sich immer wieder gezeigt, wie sehr ein zu kurzfristiges Denken den europäischen Unternehmen und der Wirtschaft schadet", erklärt EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier. "Eine solide Corporate Governance kann hier Abhilfe schaffen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden Aktionäre ermutigen, sich stärker in die Unternehmen einzubringen, in die sie investieren, und ihre Investitionen in einer längerfristigen Perspektive zu sehen. Dafür müssen sie aber über Rechte verfügen, die es ihnen ermöglichen, eine angemessene Kontrolle über das Management auszuüben, einschließlich eines verbindlichen Mitspracherechts bei der Festsetzung von Vergütungen."

Neben der Überarbeitung der Richtlinie über Aktionärsrechte hat die Europäische Kommission eine Empfehlung zur Qualität der Berichterstattung über die Unternehmensführung ("Comply or Explain") verabschiedet. Damit möchte die Kommission börsennotierten Unternehmen, Anlegern und anderen interessierten Parteien Leitlinien an die Hand geben, wie die allgemeine Qualität der von Unternehmen veröffentlichten Erklärungen zur Unternehmensführung verbessert werden kann.

Schließlich schlägt die Kommission eine Richtlinie über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter, sog. Einpersonengesellschaften, vor. Demnach müssten EU-Staaten in ihrem nationalen Recht eine solche Gesellschaftsrechtsform vorsehen, für die EU-weit einheitliche Anforderungen gelten und die die gemeinsame Bezeichnung "Societas Unius Personae" (SUP) tragen würde. Die Mitgliedstaaten müssten zudem eine direkte Online-Eintragung von SUP zulassen. Das Mindestkapital für die Errichtung einer SUP betrüge einen Euro.

Die vorgelegten Vorschläge stützen sich auf den Aktionsplan "Europäisches Gesellschaftsrecht und Corporate Governance" von 2012 und die am 27. März 2014 veröffentlichte Mitteilung der Kommission über die langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft. Sie gehen jetzt zur Beratung in das Europäische Parlament und den Rat der EU-Staaten.

BDI kritisiert EU-Vorgabe

Laut dem Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) bestehe überhaupt kein eurpoaweiter Bedarf, derart detaillierte Kriterien festzuschreiben und zu veröffentlichen.

"Bei den Vorgaben zur Vergütungspolitik von Unternehmen geht die EU-Kommission deutlich zu weit. Wir lehnen ein verbindliches Votum der Hauptversammlung über Vergütungspolitik und Vergütungsbericht ab. Damit wird das in Deutschland bewährte System der Aufgabenteilung zwischen Aufsichtsrat, Vorstand und Hauptversammlung in Frage gestell", sagt Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. Es bestehe überhaupt kein EU-weiter Bedarf, derart detaillierte Kriterien festzuschreiben und zu veröffentlichen.

Für kleinere Unternehmen ohne komplexe Vergütungssysteme seien Umfang und Detaillierungsgrad der vorgeschriebenen Angaben völlig überdimensioniert. Für die Mehrzahl der deutschen börsennotierten Gesellschaften entstünden erhebliche bürokratische und organisatorische Schwierigkeiten. Zudem würde der Aufsichtsratkünftig in einer zentralen Frage nicht mehr auf Augenhöhe mit dem Vorstand stehen."Dabei haftet er im Gegensatz zu den Aktionären für seine Entscheidung zur Vergütung und ist dem Unternehmensinteresse verpflichtet", so Lösch.


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rh 09.04.2014