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WIPO: Siemens, Bosch & BASF unter den Top 25-Anmeldern

Die USA haben 2015 bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf wieder die meisten Patente angemeldet. Im Ranking der eifrigsten Anmelder folgen Japan und China. Insgesamt gingen 218.000 Anmeldungen bei der WIPO ein, eine Steigerung um 1,7 Prozent im Vergleich zu 2014.

Aus den USA stammten dabei 57.385 Patenteinreichungen (-6,7 % im Vgl. zu 2014). Es folgen Japan (44.235 Patentvorschläge), China (29.846) und Deutschland (18.008).

Laut WIPO waren vor allem die Anmeldungen aus China, Japan und Korea für das Wachstum der Anmeldezahlen verantwortlich. Anmeldungen aus Asien stünden inzwischen für 43 Prozent aller Patenteinreichungen beim WIPO. Unter den Top 15-Wachstumsländern, die 2015 die meisten Patente in Genf anmeldeten, waren China (+16,8 % mehr Anmeldungen im Vgl. zu 2014), Korea (+11,5 %), Israel (+ 7,4 %), Schweiz (+4,4 %), Japan (+4 4 %) und die Niederlande (+3,6 %). Finnland (- 12,1 %) und Kanada (-7,2 %) reichten weniger Patente ein.

Huawei vorn, Siemens, Robert Bosch und BASF unter den Top 25

Die Top 3 der eifrigsten Patentanmelder bleiben im Vergleich zu 2014 unverändert: Der chinesische Telekommunikationsausrüster Huawei Technologies führt das Ranking 2015 an. Laut WIPO meldete das Unternehmen insgesamt 3.898 Patente an - 456 mehr als im Vorjahr. Auf Rang 2 folgt Qualcomm Incorporated, ein US-amerikanisches Forschungs- und Entwicklungsunternehmen für Mobilfunkkommunikation, mit 2.442 Anmeldungen. Auf Rang 3 steht die chinesische Telekommunikationsfirma ZTE (2.155 Patenteinreichungen).

Ebenfalls unter den Top 10 der Unternehmen mit den meisten Anmeldungen 2015: Samsung Electronics (1.683 Anmeldungen), Mitsubishi Electric Corporation (1.593), Telefonaktiebolaget LM Ericsson (1.481), LG Electronics (1.457), Sony Corporation (1.381), Koninklijke Philips Electronics (1.378) und Hewlett-Packard (1.310). Mit Siemens (1.292), Robert Bosch (1.247) und BASF (735) schaffen es drei deutsche Unternehmen unter die Top 25.

Die WIPO ist für Patentanmeldungen gemäß dem Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) zuständig. Mit der Einreichung einer PCT-Anmeldung können Anmelder gleichzeitig Patentschutz für ihre Erfindung in 148 Ländern anstreben. Den Jahresbericht finden Sie hier.


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vg 04.04.2016