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Lindt: Schoko-Teddy verletzt Haribos Markenrechte nicht

In dem Verfahren um eine angebliche Verletzung von Haribos "Goldbären" hat das OLG Köln heute, 11.4., entschieden, dass diese Wortmarke Lindts golden verpackten "Teddys" nicht entgegensteht und Haribos Markenrechte somit nicht verletzt werden. Ein wichtiger Etappensieg, bei dem Lindt von der IP-Kanzlei Eisenführ Speiser patentanwaltlich und rechtsanwaltlich in Kooperation mit WilmerHale vertreten wird.

Seit 2011 beschäftigen zwei Bären laut Eisenführ Speiser Deutschlands Markenrechtler. Der Süßwarenhersteller Haribo klagte vor dem LG Köln gegen den Schweizer Chocolatier Lindt und nahm dabei den sogenannten "Lindt-Teddy" ins Visier, einen in Goldfolie verpackten Schokoladenbären. Diese dreidimensionale Produktgestaltung, so argumentierte Haribo, verletze die eingetragene Wortmarke "Goldbären".

Das LG Köln und entschied zunächst für Haribo: Der Lindt-Teddy sei die bildliche Darstellung der Wortmarke und ihr dabei so ähnlich, dass Verwechslungsgefahr bestehe.

In zweiter Instanz hat sich das Blatt nun jedoch gewendet. Das Lindt-Team konnte das OLG Köln laut Eisenführ Speiser davon überzeugen, dass die angesprochenen Verkehrskreise nicht glauben, der goldene Schokoladenbär stamme von Haribo. Damit wurde Lindt vom Vorwurf der Rechtsverletzung freigesprochen.

Verfahren geht vor den Bundesgerichthof

Das Verfahren geht nun, wie laut Eisenführ Speiser vorab von Haribo und Lindt vereinbart, vor den Bundesgerichtshof, der als höchste Instanz für Rechtssicherheit in der grundsätzlichen Frage der Kollision zwischen unterschiedlichen Markenformen sorgen soll.


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vg 11.04.2014