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Umwelt- & Sozialangaben werden Pflicht für Unternehmen

Große Unternehmen müssen in sozialen und ökologischen Belangen transparenter werden. Das Europäische Parlament hat heute, 15. April,  einem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt. Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen künftig ihre Grundsätze, Risiken und Ergebnisse bei Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, der Bekämpfung von Korruption sowie zur Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen offenlegen.

Der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Michel Barnier erklärte nach der Abstimmung in Straßburg: "Unternehmen, Anleger und breite Öffentlichkeit werden von dieser verbesserten Transparenz profitieren. Gesellschaften, die schon heute Angaben zu ihren finanziellen und nichtfinanziellen Geschäftsergebnissen veröffentlichen, nehmen bei ihrer Entscheidungsfindung eine längerfristige Sichtweise ein. Sie haben niedrigere Finanzierungskosten, können talentierte Mitarbeiter für sich gewinnen und auch halten und sind letztlich erfolgreicher. Dies ist für die Wettbewerbsfähigkeit Europas und die Schaffung von Arbeitsplätzen von großer Bedeutung. Die besten Praktiken sollten Standard werden."

Den neuen Regeln zufolge  müssen Gesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitern in ihrem Jahresbericht relevante und wesentliche Angaben zu ökologischen und sozialen Aspekten offenlegen. Der gewählte Ansatz soll sicherstellen, dass die Bürokratielasten auf ein Minimum beschränkt werden. Statt eines detaillierten "Nachhaltigkeitsberichts" reichen knappe Informationen, die notwendig sind, um sich ein Bild von Entwicklung, Geschäftsergebnissen oder Lage einer Gesellschaft zu machen, so das Europäische Parlament. Sind Angaben über einen bestimmten Bereich für eine Gesellschaft nicht relevant, müsste diese nicht darüber berichten, sondern lediglich angeben, warum dies so ist.

Was die Transparenz im Hinblick auf die Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen angeht, so müssten große börsennotierte Gesellschaften Angaben zu ihrer Diversitätspolitik machen und dabei die Aspekte Alter, Geschlecht, geografische Vielfalt sowie Bildungs- und Berufshintergrund abdecken, so das Europäische Parlament. Offenzulegen wären die Ziele der Diversitätspolitik, die Art und Weise ihrer Umsetzung und die erzielten Ergebnisse. Gesellschaften ohne Diversitätspolitik müssten angeben, warum sie darauf verzichten.

Die Mitgliedstaaten müssen dem Gesetzesvorschlag formell noch zustimmen. Damit ist in den kommenden Wochen zu rechnen. Laut der Richtlinie soll die Kommission bis 2018 auch einen Bericht vorlegen, ob von Unternehmen verlangt werden soll, offenzulegen, wie viel Steuern sie in jedem einzelnen Land zahlen und wieviel Subventionen sie bekommen.

Nach den derzeit noch geltenden EU-Rechtsvorschriften, insbesondere der Vierten Gesellschaftsrechtrichtlinie über den Jahresabschluss, können Unternehmen laut Europäischem Parlament selbst entscheiden, ob sie bestimmte Informationen über ökologische, soziale und andere Aspekte ihrer Tätigkeit veröffentlichen. Die Anforderungen der bestehenden Rechtsvorschriften hätten sich jedoch als unklar und ineffektiv erwiesen und seien in den Mitgliedstaaten unterschiedlich angewandt worden. Derzeit legen laut Europäischem Parlament weniger als zehn Prozent der größten Unternehmen in der EU regelmäßig entsprechende Informationen offen.


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rh 15.04.2014