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Kennzeichnung von bepfandeten Einweg-Getränkeverpackungen

Getränke-Industrie und Handel haben Bundesumweltministerin Barbara Hendricks eine Initiative zur freiwilligen zusätzlichen Kennzeichnung von gesetzlich bepfandeten Einweg-Getränkeverpackungen vorgestellt. Über 40 Unternehmen der beteiligten Branchen haben sich bereits der Empfehlung der Wirtschaftsverbände angeschlossen und wollen die erweiterte Kennzeichnung bei ihren Verpackungen schrittweise umsetzen.

Im Rahmen der Verbände-Initiative werden die beteiligten Unternehmen die drei zusätzlichen Informationen "Einweg", "Pfand" sowie die Angabe der Pfandhöhe (0,25 EUR) auf Etiketten von gesetzlich bepfandeten Flaschen und Dosen anbringen. Eine flächendeckende Umstellung der Kennzeichnung durch die Unternehmen ist bis Ende 2017 geplant.

Die Teilnahme an der Verbände-Initiative ist freiwillig und steht allen Unternehmen offen, sofern eine entsprechende förmliche Erklärung gegenüber einem der Trägerverbände abgegeben wird. Getragen wird die Initiative von der Arbeitsgemeinschaft konsumenten- und ökologieorientierter Getränkeverpackungen e.V. (AKÖG), dem Bund Getränkeverpackungen der Zukunft (BGVZ), der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE), dem Deutschen Brauer-Bund e.V. (DBB), dem Handelsverband Deutschland e.V. (HDE) und der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg).

Einzelheiten zur Kennzeichnung und eine Liste der teilnehmenden Unternehmen finden Sie hier.


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vg 30.06.2016