LMIV: GS1 veröffentlicht neuen Leitfaden
Wer ab dem 13. Dezember Artikelstammdaten von Lebensmitteln austauschen will, muss seine Stammdaten – egal ob auf Papier oder elektronisch – überarbeiten. Notwendig macht das die Lebensmittelinformations-Verordnung 1169/2011 (LMIV) mit ihren Regelungen für den Fernabsatz. Sie fordert, dass der Konsument beispielsweise im Onlineshop auf die gleichen Produktinformationen zugreifen können muss, wie beim Lesen des Etiketts im Supermarkt. Dazu gehören Informationen über Allergene oder die Zutatenliste.
Um die Daten in allen Kanälen jederzeit verfügbar und verlässlich zu halten, sind Lebensmittelhersteller angehalten, diese künftig am besten elektronisch bereitzustellen. Gemeinsam mit Anwendern aus Industrie und Handel hat GS1 Germany eine Liste der Neuerungen für den elektronischen Austausch von Stammdaten erarbeitet und jetzt als Mappingtabelle mit Umsetzungsleitfaden veröffentlicht. Weitere Informationen und Download unter: www.gs1-germany.de.
Um die Daten in allen Kanälen jederzeit verfügbar und verlässlich zu halten, sind Lebensmittelhersteller angehalten, diese künftig am besten elektronisch bereitzustellen. Gemeinsam mit Anwendern aus Industrie und Handel hat GS1 Germany eine Liste der Neuerungen für den elektronischen Austausch von Stammdaten erarbeitet und jetzt als Mappingtabelle mit Umsetzungsleitfaden veröffentlicht. Weitere Informationen und Download unter: www.gs1-germany.de.
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