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Kinderspielzeug: Deutschland muss Grenzwerte anpassen

Die Bundesrepublik Deutschland hat einen Rechtsstreit gegen die Europäische Kommission verloren. Dabei ging es um zulässige Grenzwerte von Schadestoffen in Kinderspielzeug - und zwar um die für Nitrosamine, nitrosierbare Stoffe, Blei, Barium, Arsen, Antimon und Quecksilber. Bisher waren in Deutschland in einigen Fällen höherer Werte erlaubt als von der EU-Kommission festgelegt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun festgelegt, dass die Bundesrepublik ihre Werte an die die EU anpassen muss.

Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, wonach Deutschland seine aktuellen Grenzwerte für Arsen, Antimon und Quecksilber in Spielzeug nicht beibehalten darf, erklärt ihn aber in Bezug auf Blei für teilweise nichtig. Deutschland habe nicht bewiesen, dass diese Grenzwerte, die dem früheren Standard der EU entsprechen, einen höheren Schutz gewährleisten als die neuen europäischen Grenzwerte.

Deutschland muss sich nun bei Arsen, Quecksilber und Antimon an die europäischen Vorgaben halten. Bei Barium hatte Deutschland seine Klage inzwischen zurückgezogen. Das Urteil bedeutet, dass die Bundesrepublik bei diesen vier Chemikalien nun die gleichen Richtwerte wie alle anderen Mitgliedstaaten anwenden muss.

Im Falle von Blei gab das Gericht der Kommission den Auftrag, neue Grenzwerte zu erarbeiten. Die Grenzwerte will die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse noch im Laufe 2014 festlegen.

Die Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug, die die Sicherheitsbestimmungen für Spielzeug in den Mitgliedstaaten harmonisiert, wurde ursprünglich mit dem Ziel verabschiedet, einen Binnenmarkt zu schaffen. Ziel der Harmonisierungsmaßnahme war auch, ein in der gesamten Gemeinschaft gleich hohes Niveau hinsichtlich der Sicherheit von Spielzeug zu schaffen. Am 30. Juni 2009 wurde die neue Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug (2009/48/EG) veröffentlicht.

Das Urteil finden Sie hier.


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vg 14.05.2014