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Bundeskartellamt: Continental darf Veyance übernehmen

Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Veyance Technologies, Inc., Fairlawn, Ohio/USA, durch die Continental AG im Hauptprüfverfahren freigegeben. Beide Unternehmen sind Zulieferer der Kfz-Industrie. Das Zusammenschlussvorhaben betraf in erster Linie den EWR-weiten Markt für Luftfedern für schwere Nutzfahrzeuge. Diese werden an Hersteller von LKWs, Anhängern und Achsen verkauft. Trotz hoher Marktanteile von Continental und der Verringerung der Zahl der wesentlichen Anbieter von vier auf drei stellte das Bundeskartellamt bei dem Zusammenschluss keine durchgrei­fenden wettbewerblichen Probleme fest.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Hohe Marktanteile alleine beweisen noch keine wettbewerblichen Probleme. Eine sorgfältige Analyse der Marktgegebenheiten in Europa hat gezeigt, dass hier die wettbewerblichen Auswirkungen des Vorhabens keine Untersagung rechtfertigen."

In dem Markt für Luftfedern für schwere Nutzfahrzeuge seien außer den Zusammen­schlussbeteiligten noch zwei weitere bedeutende Unternehmen tätig, die Vibracoustic CV Airsprings GmbH, Hamburg, sowie das zur japanischen Bridgestone-Gruppe gehörende US-amerikanische Unternehmen Firestone. Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamts spielt Veyance auf diesem Markt nur eine geringe Rolle. Veyance sei der kleinste der vier bedeutenden Anbieter. In den vergangenen Jahren habe sich Veyance darauf beschränkt, bestehende Kunden zu beliefern. Neue Abnehmer konnte das Unternehmen laut den Kartellwächtern nicht gewinnen.

Eine Analyse der Beschaffungs­verfahren der Abnehmer habe zudem gezeigt, dass die Beteiligten bei Ausschreibungen der Kfz-Hersteller selten aufeinandertreffen. Nächste Wettbewerber von Continental seien Vibracoustic und Firestone, nicht aber Veyance. Wettbewerbsdruck gehe auch von den kleineren Anbietern aus; insbesondere drängten einige neuere türkische Anbieter auf den Markt, die bislang nur auf dem Ersatteilzmarkt tätig waren, aber erste Verträge mit europäischen Abnehmern schließen konnten, so das Bundeskartellamt.

Das Bundeskartellamt hat ferner die Märkte im Bereich von Schläuchen/Schlauchleitungen für die Automobilindustrie untersucht, da Veyance bei bestimmten Typen von Schläuchen eine bedeutende Marktstellung innehat. Auch hier bestanden keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken. Gleiches gelte für die Märkte für Antriebsriemen für die Automobilindustrie, industrielle Antriebsriemen und Fördergurte.

Das Zusammenschlussvorhaben wird derzeit noch von einer Reihe anderer Wettbewerbs­behörden weltweit geprüft.


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vg 12.09.2014