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Ritter Sport-Rechtsstreit: Stiftung Warentest erkennt Urteil an

Die Stiftung Warentest wird die juristische Auseinandersetzung mit der Alfred Ritter GmbH & Co KG um die Kennzeichnung des Aromastoffs Piperonal in der 'Ritter Sport Voll-Nuss'-Schokolade nicht weiter fortsetzen. Sie hat heute eine Abschlusserklärung abgegeben, mit der sie das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 9. September 2014 anerkennt.

In dem Verfahren hatte das OLG München die Berufung der Stiftung Warentest gegen die vom Landgericht München I mit Urteil vom Januar erlassene einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Zur Begründung hieß es, dass die Stiftung Warentest in ihrem Testbericht im vorigen Herbst nicht, wie geschrieben, "nachgewiesen", sondern "geschlussfolgert" habe, um welche Art von Piperonal es sich in der Schokolade handele. Ob es sich bei dem verwendeten Piperonal um einen natürlichen oder chemisch hergestellten Aromastoff gehandelt hat, spielte für das Gericht bei seiner Entscheidung keine Rolle.

"Die Stiftung Warentest hat im Testbericht nicht präzise und ausführlich genug dargelegt, wie sie zur Beurteilung der Deklaration gekommen ist", räumt Hubertus Primus, Vorstand der Stiftung Warentest, ein. Die Stiftung Warentest beende daher die juristische Auseinandersetzung, werde sich aber weiterhin mit dem Thema der Kennzeichnung von Lebensmitteln beschäftigen und sich bei ihren Tests intensiv mit den Inhaltsstoffen und deren Deklaration auseinandersetzen.



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tor 25.09.2014