ANZEIGE

ANZEIGE

B. Braun gewinnt Patentverletzungsverfahren in Australien

Multigate Medical Devices ist vom Bundesgericht von Australien wegen Verletzung zweier australischer Patente der B. Braun Melsungen AG verurteilt worden, da Multigate in Australien Sicherheitsvenenverweilkanülen des Herstellers Poly Medicure Ltd (Polymed) in Australien verkaufte und anbot. In seinem Urteil verurteilte das Gericht den Lieferanten Multigate wegen Verletzung von Anspruch 1 des australischen Patents mit der Patentnummer AU 2012258327 sowie von Anspruch 1 bis 6 des australischen Patents mit der Patentnummer AU 2012260577. Das Gericht wies in seinem Urteil zudem die von Multigate geltend gemachte Widerklage zurück und bekräftigte die Rechtsbeständigkeit der geltend gemachten Patentansprüche.

Das Urteil im australischen Verfahren wurde mit Beschluss vom 28.10.14 formalisiert. Gemäß dem Beschluss wurde Multigate der Verkauf der patentverletzenden Produkte in Australien untersagt für die Schutzdauer der Patente AU 2012258327 und AU 2012260577 (vorbehaltlich einer Aussetzung, die bis zum Ausgang eines etwaigen Berufungsverfahren von Multigate gelten wird). Multigate wurde zudem verurteilt, B. Braun die Verfahrenskosten einschließlich der Kosten der Widerklage zu erstatten. Die Höhe des von Multigate an B. Braun wegen der patentverletzenden Handlungen zu zahlenden Betrages ist noch durch das australische Bundesgericht zu bestimmen.

Multigate hat nun zwei Wochen Zeit zu entscheiden, ob es die Zulassung der Berufung gegen das Urteil beantragt.

B. Braun auch in Spanien gegen Polymed erfolgreich

B. Braun wurde zudem kürzlich eine einstweilige Verfügung gegen Polymeds spanischen Großhändler Dextromédica S. L in einem verwandten Patentstreitverfahren zugesprochen. Dextromédica hat bis zum 30.10.2014 Zeit, hiergegen Rechtsmittel einzulegen.

Verfahren in Deutschland läuft noch

Vor dem Hintergrund der beiden erfolgreichen Rechtsstreitigkeiten in Australien und Spanien ist B. Braun nach eigenen Angaben zuversichtlich, letztlich auch das in Deutschland beim Landgericht Düsseldorf gegen Polymed und dessen Lieferanten anhängige Verfahren gewinnen zu können, das auf Antrag der Parteien bis zu einer erstinstanzlichen Entscheidung des Europäischen Patentamts in dem Einspruchsverfahren gegen das Klagepatent EP 1 911 487 derzeit ausgesetzt ist.


zurück

vg 03.11.2014