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EU: Schadensersatzklagen bei Kartellrechtsverstößen

Die Europäische Kommission hat die endgültige Verabschiedung des Kommissionsvorschlags für eine Richtlinie über Schadensersatzklagen bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch den EU-Ministerrat begrüßt. Die Richtlinie soll dazu beitragen, dass Bürger und Unternehmen Schadensersatz verlangen können, wenn sie Opfer eines Kartellverstoßes (z. B. Kartell oder Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung) sind. So soll sie unter anderem den Zugang zu Beweismitteln erleichtern, die die Opfer zum Nachweis des erlittenen Schadens benötigen, und sieht einen längeren Zeitraum für die Geltendmachung von Forderungen vor.

Die Richtlinie soll für eine wirksamere Durchsetzung des EU Kartellrechts insgesamt sorgen, indem das Zusammenspiel zwischen privaten Schadensersatzklagen und öffentlicher Rechtsdurchsetzung verbessert wird, ohne dass die Instrumente europäischer und nationaler Wettbewerbsbehörden wie die Kronzeugenregelung und die Möglichkeit eines Vergleichs an Bedeutung verlieren, heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission. Das Europäische Parlament hatte im April bereits eine Kompromissfassung des ursprünglichen Vorschlags der Kommission genehmigt. Die Richtlinie wird voraussichtlich auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments Ende November verabschiedet werden. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit für die Umsetzung.


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vg 10.11.2014